Eine unerlaubte Wahlwerbung der AfD mit Sänger Heino endet vor Gericht mit einem Vergleich.
„Damit ist die Sache für uns erledigt“Unerlaubte Wahlwerbung – Vergleich zwischen Heino und AfD

Der Rechtsstreit zwischen Heino und der AfD wegen einer Wahlwerbung hat mit einem Vergleich geendet. (Archivbild)
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Der Rechtsstreit um eine Wahlwerbung der AfD mit Heino hat vor dem Landesgericht Innsbruck in einem Vergleich geendet. Die AfD Uckermark müsse einen namhaften vierstelligen Betrag zahlen, sagte Heino-Manager Helmut Werner. Zuvor hatte die „Märkische Oderzeitung“ darüber berichtet. Obendrein habe sich der AfD-Politiker Felix Teichner entschuldigt. „Damit ist die Sache für uns erledigt“, sagte Werner.

Heino-Manager Helmut Werner sieht in dem Vergleich mit der AfD ein Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung. (Archivbild)
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Der AfD-Abgeordnete im brandenburgischen Landtag Teichner sagte auf dpa-Anfrage, er bitte um Entschuldigung, dass er sich nicht zu dem Vergleich äußern werde. Auch der AfD-Landesvorsitzende, René Springer, wollte sich nicht äußern.
Manager: Heino durch Wahlwerbung in die rechte Ecke gestellt
Ursprünglich hatte der Volksmusiker Heino, der im österreichischen Kitzbühel lebt, beim Landesgericht eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht. Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Heino-Manager Werner damals zur Begründung der Klage.
Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, so Werner. Grundsätzlich sei der Vergleich ein wichtiges Signal gegen unerlaubte Wahlwerbung und eine Lehre für sämtliche Parteien. (dpa/red)
