Abo

„Verfassungsfeindlich geprägt“Gericht erlaubt schärfere Beobachtung der AfD in Niedersachsen

2 min
Das Logo des AfD-Landesverbandes Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal.

Das Logo des AfD-Landesverbandes Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal.

Die AfD scheitert vor Gericht mit einem Eilantrag. Die Richter finden deutliche Worte – und das Verfahren geht weiter.

Die AfD Niedersachsen ist mit ihrem Versuch gescheitert, eine Hochstufung durch den Landesverfassungsschutz vorläufig zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen entsprechenden Eilantrag der Partei ab und bescheinigte dem Landesverband ein „verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild“.

Mit der Entscheidung darf der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD vorerst als sogenanntes Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung führen. Die Behörde hatte den Landesverband bereits im Februar hochgestuft. Zuvor war die Partei seit 2022 als Verdachtsfall eingestuft worden.

Gericht sieht verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD

Nach Auffassung der Richter liegen ausreichende Belege für die neue Einstufung vor. Der Charakter des Landesverbands sei „durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt“, heißt es im Beschluss. Zudem verwies das Gericht auf politische Positionen innerhalb der Partei, die darauf abzielten, Menschen aufgrund ihrer Herkunft aus einem völkisch definierten Volksbegriff auszuschließen.

Ansgar Schledde ist Vorsitzender der AfD in Niedersachsen.

Ansgar Schledde ist Vorsitzender der AfD in Niedersachsen. (Archivbild)

Auch gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gerichtete Bestrebungen seien dokumentiert. Der Verfassungsschutz habe zahlreiche verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen innerhalb des Landesverbands zusammengetragen, die sich durch verschiedene Ebenen der Partei zögen.

Verfassungsschutz darf weiter AfD Niedersachsen beobachten

Nach Angaben des Gerichts habe sich die entsprechende Ausrichtung der Partei seit ihrer Einstufung als Verdachtsfall weiter verfestigt. Gemäßigte Strömungen innerhalb des Landesverbands seien nicht mehr erkennbar.

Die Hochstufung eröffnet dem Verfassungsschutz grundsätzlich die Möglichkeit, intensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen einzusetzen. Nach der Klage der AfD hatte die Behörde zunächst auf besonders eingriffsintensive Mittel weitgehend verzichtet.

AfD steht auch in anderen Ländern im Fokus

Rechtskräftig ist der Beschluss nicht. Die AfD kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Zudem handelt es sich lediglich um eine Entscheidung im Eilverfahren. Über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Hochstufung wird in einem gesonderten Hauptsacheverfahren entschieden.

Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde hatte die Vorwürfe gegen die Partei zurückgewiesen. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sprach dagegen von einem „wichtigen Etappensieg“ und zeigte sich zuversichtlich, dass die Entscheidung auch im weiteren Verfahren Bestand haben werde.

In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die AfD auf Landesebene bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Auf Bundesebene liegt die entsprechende Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit auf Eis, bis Gerichte über die Klage der Partei entschieden haben. (afp/dpa/sbo)