Köln/Düsseldorf – Genau 115.035 amtlich beglaubigte Unterschriften hat die Volksinitiative Artenvielfalt NRW binnen einen Jahres bis zum Stichtag Anfang Juni gesammelt. Das gesetzliche Quorum – 0,5 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in NRW – von 66.000 Unterzeichnern, war bereits im Februar geschafft. Am Donnerstag überreichten die Initiatoren die Unterschriften an Landtagspräsident André Kuper. Der Landtag muss nun innerhalb von drei Monaten die Rechtmäßigkeit der Volksinitiative feststellen und binnen drei weiterer Monate die Forderungen der Initiative abschließend behandeln. „Aus Sicht der Verbände eröffnet sich hiermit eine Riesenchance, den Natur- und Artenschutz in NRW umfassend in allen relevanten Handlungsfeldern der Landespolitik umzusetzen“, hieß es in einer Mitteilung der Initiative zur Übergabe.
Vorbild Bayern
Die Volksinitiative in NRW war ins Leben gerufen worden vom Naturschtzbund Nabu NRW, vom Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landesgemeinschaft Naturschutz (LNU) als Dachorganisation für etwa 100 kleinere Bündnisse und Verbände. Angefeuert und inspiriert war die Aktion vom großen Erfolg des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“: Unter dem überaus konsensfähigen Schlachtruf „Rettet die Bienen“ hatten sich dort binnen 14 Tagen im Februar 2019 mehr als 1,74 Millionen Menschen in amtlich geführte Listen der Aktion eingetragen – bei einer Bevölkerungszahl von etwa 9,4 Millionen Bayern entsprach das einem Anteil von 18,3 Prozent. Das „erfolgreichste Volksbegehren in Bayern“ lobten sich die Veranstalter selbst – wohl zurecht.

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Die Aktion in Bayern hatte seinerzeit eine erhebliche Dynamik entwickelt – mit Volksfesten, Open-Air-Konzerten und bunten Straßenveranstaltungen machten die Bienenretter auf sich und ihre Initiative aufmerksam. Das hat sich in NRW so nicht ergeben, die öffentlich wirksamen Optionen der Aktion waren durch Corona arg begrenzt. An Rhein und Ruhr startete die Unterschriften-Sammlung im Juli 2020. „Volksfeste und große Mitmach-Aktionen zum Thema konnten wir nicht veranstalten, solche kraftvollen Bilder wie in Bayern konnten wir nicht zeigen“, sagte Birgit Königs, Sprecherin des Nabu NRW, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Womöglich, meint sie, hätten sich die Dinge in NRW deshalb etwas zögerlicher entwickelt.
Schwierige Umstände
Die Nabu-Landesvorsitzende Heide Naderer zeigte sich mit dem Ergebnis „trotz schwierigster Umstände“ zufrieden: „Die Unterstützung unserer Initiative kommt aus allen Regionen des Landes gleichermaßen, aus Großstädten wie aus dem ländlichen Raum.“ Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND, erklärte: „Wir haben unser erstes Ziel erreicht: Wir setzen die Artenvielfalt auf die Tagesordnung des Parlaments. Ob Flächenfraß, Pestizide in Schutzgebieten, naturverträgliche Landwirtschaft oder Schottergärten: Die Landesregierung hat den Schutz der biologischen Vielfalt bis heute nicht ernsthaft auf der Agenda. Wir legen mit unserer Volksinitiative dem Landtag jetzt konkrete Vorschläge vor und zeigen auf, was die eigentlichen Aufgaben sind.“
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Ein offizielles Volksbegehren, wie es die Bayern so erfolgreich initiiert haben, wird es in NRW nicht geben. „Das war aber auch von Anfang an nicht das Ziel der Initiative“, sagt Birgit Königs. Obwohl das nötige Quorum für ein Volksbegehren in NRW bei einer etwa einer Million Unterschriften (acht Prozent der stimmberechtigten Deutschen) liegt, habe der Verzicht nichts zu tun mit dem vergleichsweise bescheidenen Ergebnis der Unterschriftensammlung. Die Organisatoren der Initiative machen inhaltlich Gründe geltend.
„Ein Volksbegehren wie in Bayern hätte bedeutet“, sagt Birgit Königs, „dass man sich auf ein Gesetz festlegt, dessen Änderung und Umformulierung man fordert. Das wäre hier das Naturschutzgesetz.“ Dieses Gesetz aber sei - bei aller Kritik - in NRW gar nicht mal so schlecht: „In dieser Hinsicht hatten Bayern und Baden-Württemberg weitaus größeren Nachholbedarf.“ Die Ziele der Initiative Artenschutz in NRW seien breiter gefasst. Man erhofft sich einen stärkeren Einfluss in verschiedenen Bereichen der Politik über klassischen Umwelt- und Naturschutz hinaus – auf die Entwicklungspläne, auf die Flächennutzung und auf die Baupolitik.


