Die Voraussetzungen für die Auszahlung von Bürgergeld werden sich ab dem 1.Juli ändern. Der Erreichbarkeit soll dabei eine größere Rolle zukommen.
ArbeitslosigkeitZweite Stufe des Bürgergeldes tritt in Kraft

Der zweite Teil der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft.
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Für die rund vier Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld in Deutschland treten an diesem Samstag neue Regelungen in Kraft.
Die zweite Stufe der zum Jahreswechsel begonnenen Reform sieht vor allem eine stärkere Betonung der Qualifizierung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vor - etwa für die 880 000 Langzeitarbeitslosen im Land. Die Jobcenter wollen den Menschen mehr auf Augenhöhe begegnen, weniger mit Sanktionen.
Verfasst in verständlicher Sprache, statt in Amtsdeutsch
Für die Empfänger von Bürgergeld soll es Kooperationspläne statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarungen geben, anhand derer die Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen abgestimmt werden - verfasst in verständlicher Sprache, statt in Amtsdeutsch.
Für Schüler und Studierende wurden zudem die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes etwa zum Bafög erleichtert, das gleiche gilt für Aufstocker, die einen Niedrigverdienst mit Bürgergeld ergänzen.
Union äußert Kritik
Die Union hatte vor allem kritisiert, dass das neue Gesetz der Bundesregierung falsche Anreize setze und die Aufnahme einer Arbeit nicht ausreichend attraktiv mache.
Sozialverbände wiederum sind der Ansicht, dass die im Vergleich zu Hartz IV um 53 Euro erhöhten Regelsätze nicht ausreichen, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren. (dpa)
