Einreise, QuarantäneDiese Regeln gelten zurzeit in beliebten Urlaubsländern

Blick vom Ufer auf Korfu, Griechenland.
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Wie schön wäre es, jetzt mit einem Buch in der Hand am Mittelmeerstrand zu liegen, in einer der heißen Quellen auf Island zu baden oder umgeben von fremden Sprachen durch eine bunte Altstadt zu bummeln. Nach über einem Jahr Pandemie sind die meisten Menschen mehr als urlaubsreif. Anfang Juli beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien, doch ob ein Strandurlaub im Ausland möglich ist, bleibt unklar. Und wie sieht es aktuell aus? Wir erklären, welche Länder derzeit Touristen aus Deutschland aufnehmen und welche nicht.
Reisen ist nicht verboten, aber laut dem Auswärtigen Amt ausdrücklich unerwünscht, für viele Länder hat es eine Reisewarnung ausgesprochen. Auch innerhalb von Deutschland sind touristische Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen derzeit nicht erlaubt. Ausnahme ist ein Pilotprojekt in Eckernförde, Schleswig-Holstein: Besucher mit negativem Corona-Test dürfen in Hotels einchecken, die Restaurants sind geöffnet.
Viele beliebte Urlaubsländer wie Portugal, Großbritannien, Frankreich und Österreich nehmen derzeit keine Urlauber auf. Wer einreist, muss einen triftigen Grund dafür haben –Tourismus zählt nicht darunter. In folgende Urlaubsziele sind Reisen zum Teil möglich.
Spanien
Viele spanische Risikogebiete nehmen keine Touristen auf: Das gilt unter Anderem für Madrid und Barcelona. Auf Mallorca, Menorca, Ibiza und in Valencia, Galicien und Murcia ist Tourismus jedoch erlaubt: Gerade die Balearen liegen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 27 deutlich unter dem kritischen Wert von 50. Einreisende müssen einen PCR-Test vorzeigen, der nicht älter sein darf als 72 Stunden.
Ein Partyurlaub am Ballermann ist trotzdem undenkbar - Cafés und Bars schließen auf Mallorca um 17 Uhr, ab 23 Uhr herrscht eine Ausgangssperre. Zudem besteht Maskenpflicht. Nur wenn man einen Mindestabstand zu anderen Touristen einhalten kann, darf man die Maske absetzen.
Bei der Rückreise müssen alle Flugreisenden einen negativen Corona-Test vorweisen. Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt die Meldepflicht. Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten wie den Balearen müssen in Deutschland nicht in Quarantäne. Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland reist – beispielsweise den Kanaren – , muss in Quarantäne, einzige Ausnahme bei dieser Regelung ist NRW.
Italien
Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 152 gilt Italien als Risikogebiet. Besonders stark betroffen ist die Insel Sardinien: Hier dürfen Hotels keine Touristen aufnehmen. In den anderen Teilen Italiens sind Reisen möglich, jeder Urlauber muss jedoch bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorlegen. Alle Reisende melden sich vorab über ein Online-Formular an und gehen direkt nach der Ankunft für fünf Tage in Quarantäne. Anschließend folgt ein zweiter Corona-Test. Rückkehrer nach Deutschland müssen sich testen lassen und gehen in den meisten Bundesländern in Quarantäne. Nordrhein-Westfalen ist hier erneut ausgenommen.
Überall in Italien gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr und die Maskenpflicht.
Türkei
Die Türkei ist Hochinzidenz-Gebiet: Landesweit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei knapp 500. Alle Einreisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und ein Online-Einreiseformular ausfüllen. Eine Quarantänepflicht gilt in der Türkei nicht. Vor der Abreise müssen Urlauber erneut einen Corona-Test machen: Ist er positiv, bleiben sie in der Türkei. Rückkehrer müssen in Deutschland einen negativen Corona-Test vorzeigen, in allen Bundesländern außer NRW gilt eine Quarantänepflicht.
Ab 19 Uhr herrscht in der Türkei eine Ausgangssperre, von der Touristen ausgenommen sind. Rauchen ist in der Öffentlichkeit verboten, auf Plätzen, Straßen, Märkten, Parks, Stränden und in Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht.
Griechenland
Griechenland ist mit einer Inzidenz von 187 Risikogebiet. Urlauber müssen bei der Einreise einen höchsten 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Geimpfte sind davon ausgenommen: Wer einen vollständigen Impfschutz hat, also vor mindestens 14 Tagen die zweite Dosis bekommen hat, muss lediglich einen Impfnachweis vorzeigen. Für Reisende per Schiff gilt weiterhin eine siebentägige Quarantäne, für alle anderen Reisenden nicht. Flugreisende müssen vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorweisen, nur in NRW gilt keine Quarantänepflicht für Rückkehrer.
Restaurants, Bars, und Cafés sind in Griechenland zu, in geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Nachts herrscht ab 22 Uhr eine Ausgangssperre. Die Außenbereiche von Restaurants und Cafés öffnen voraussichtlich am 3. Mai wieder.
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Kroatien
Kroatien ist Hochinzidenzgebiet: Der Sieben-Tage-Wert liegt derzeit bei 376. Alle Einreisenden müssen einen negativen Corona-Test vorzeigen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf und vorher ein Einreiseformular ausfüllen. Vollständig Geimpfte müssen keinen Test vorzeigen, hier reicht ein Impfnachweis. Dasselbe gilt für Personen, die eine Covid-19 Infektion bereits überstanden haben. Vor und nach dem Rückflug nach Deutschland müssen sich Reisende testen lassen, in NRW entfällt auch bei Kroatien-Urlaubern die Quarantänepflicht. Da Österreich eine Reisewarnung gegen Kroatien ausgesprochen hat, müssen Autofahrer das Land ohne Zwischenstopp durchqueren.
In Kroatien sind nur die Außenbereiche der Restaurants und Cafés geöffnet. In Geschäften, im öffentlichen Verkehr und im Freien, wo kein Mindestabstand eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr darf kein Alkohol verkauft werden.
Niederlande
Die Niederlande sind mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 336 Hochinzidenzgebiet. Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist – ausgenommen sind Reisende mit dem Auto und Kinder unter 13 Jahren. Reisende werden dringend gebeten, sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, fünf Tage, wenn ein weiterer Test negativ ist. Wie bei den anderen Reisezielen gilt auch für die Niederlande eine Testpflicht nach der Rückreise und eine Quarantänepflicht, Ausnahme bleibt NRW.
Die Ausgangssperre in den Niederlanden wird trotz der hohen Inzidenz ab dem 28. April aufgehoben. Cafés und Geschäfte dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt die Maskenpflicht.
Island
Touristische Reisen nach Island sind möglich, allerdings unter starken Einschränkungen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in dem kleinen Land liegt nur bei 29. Alle Reisende müssen einen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt ist. Bei der Einreise müssen sie einen weiteren PCR-Test machen und sich anschließend fünf Tage in Quarantäne begeben. Menschen, die bereits eine Corona-Infektion überstanden haben oder vollständig geimpft sind, müssen nicht in Quarantäne. Beides müssen Reisende allerdings nachweisen können. Nach der Rückkehr nach Deutschland müssen Urlauber nicht in Quarantäne.
Gaststätten, touristische Einrichtungen und Schwimmbäder sind eingeschränkt geöffnet. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Räumen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, gilt die Maskenpflicht.
Schweiz
Die Schweiz hat einen Inzidenzwert von 168, ähnlich hoch wie der in Deutschland. Wer in die Schweiz reisen möchte, muss seine Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular eingeben, Flugreisende müssen zudem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende per Schiff, Bahn, Bus oder Auto müssen keinen Test vorweisen.
Ausnahme sind Urlauber aus Thüringen und Sachsen: Diese beiden Bundesländer hat die Schweiz als Risikogebiet ausgewiesen. Sie müssen einen negativen PCR-Test vorweisen und für 10 Tage in Quarantäne gehen. Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt die Testpflicht, Urlauber aus allen Bundesländern außer NRW müssen in Quarantäne.
In der Schweiz gelten etwas lockerere Corona-Maßnahmen: Theater, Konzerthäuser, Geschäfte, Zoos, Museen und Erlebnisparks sind offen, allerdings unter einem Hygienekonzept. Auch die Außengastronomie darf öffnen, in allen öffentlichen Innenräumen sowie Verkehrsmitteln, Geschäften, Museen, Restaurants, Bahnhöfen, Wochenmärkten und belebten Fußgängerzonen gilt die Maskenpflicht.
Schweden
Schweden gilt mit einem Sieben-Tage-Wert von 378 als Hochinzidenzgebiet. Reisende müssen einen Corona-Test vorzeigen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, eine Quarantänepflicht gilt jedoch nicht. Die Behörden empfehlen trotzdem, sich nach der Einreise sieben Tage zu isolieren. Rückreisende müssen sich am Abflugort und nach der Rückreise testen lassen, in allen Bundesländern außer NRW gilt die Quarantänepflicht.
Schweden fährt seit Beginn der Pandemie einen Sonderweg in der Virusbekämpfung. Öffentliche Einrichtungen wie Museen und Freizeitparks haben zwar geschlossen, Einkaufspassagen, Restaurants und Lokale können bis spätestens 20.30 Uhr öffnen. An einem Tisch dürfen nie mehr als vier Personen sitzen.