Apotheken in Köln dürfen bald mehr: Impfungen, Tests und sogar die Abgabe von Rezeptmedikamenten ohne neues Rezept.
Mehr Kompetenzen für ApothekerSie dürfen nun impfen und Arznei in Notfällen ausgeben.

Apotheken bekommen mehr Befugnisse, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. (Symbolbild)
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Pharmazeutische Einrichtungen im Kölner Raum und der Umgebung dürfen zukünftig ein breiteres Spektrum an Dienstleistungen offerieren, darunter Immunisierungen, Präventionsmaßnahmen und diverse Tests. Unter gewissen Umständen wird es ihnen auch gestattet sein, rezeptpflichtige Arzneien ohne eine aktuelle ärztliche Verschreibung abzugeben. Eine entsprechende Gesetzesreform der Bundesregierung hat nach dem Bundestag nun auch den Bundesrat passiert, womit sie in Kraft treten kann.
Konkret bedeutet dies für die Bürger: Apotheken sind berechtigt, neue Services für Prävention und Früherkennung anzubieten. Dies schließt Angebote im Zusammenhang mit kardiovaskulären Leiden, Diabetes sowie Unterstützung bei der Raucherentwöhnung ein. Zusätzlich zu den schon etablierten Impfungen gegen Grippe und Corona dürfen Pharmazeuten zukünftig sämtliche Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen verabreichen, wie zum Beispiel gegen Tetanus. Gestattet sind überdies Blutentnahmen, um beispielsweise die Effekte von Medikamenten zu überwachen. (dpa/red)
Sonderregelung für Medikamentenabgabe
Darüber hinaus wird es Apotheken erlaubt sein, verschreibungspflichtige Präparate künftig auch ohne eine neue ärztliche Anweisung auszuhändigen. Dies ist allerdings an strenge Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein Arzneimittel handeln, das von der betreffenden Person bereits über einen längeren Zeitraum verwendet wird, und die Fortsetzung der Therapie muss unaufschiebbar sein. In einem derartigen Fall ist die einmalige Aushändigung der kleinsten Packungsgröße gegen Bezahlung durch den Kunden gestattet.
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