Als Blum vor knapp 30 Jahren zur privaten Krankenversicherung Axa wechselte, überzeugte ihn das Leistungsversprechen: Chefarztbehandlung, ein Einzelzimmer im Krankenhaus, schnellere Termine. Rund 500 Mark kostete der Schutz Blum zufolge damals. Das erschien ihm vertretbar – zumal der Beitrag ungefähr auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung lag, aber mehr versprach. Die private Versicherung wirkte wie eine vernünftige Aufwertung: gleiche Größenordnung, bessere Versorgung. So lange Blum arbeitete, ging die Rechnung auf. Als er sich mit 81 Jahren zur Ruhe setzte, geriet das System aber in Schieflage. Schließlich schmolz der monatliche Geldeingang, während der Subtrahend unverändert hoch blieb. Die monatlichen Kosten einer privaten Krankenversicherung werden als Vertrag auf das gesamte Leben angelegt, sie bleiben unverändert, auch wenn sich die Lebensverhältnisse ändern.
Und so hadert Blum nun mit der Differenz, die ihm zum Leben bleibt. 2260 Euro erhält er monatlich. Sie setzen sich zusammen aus rund 1500 Euro eigener Rente und knapp 600 Euro Hinterbliebenenrente seiner verstorbenen Frau. Dazu noch eine Betriebsrente von 166 Euro. Mehr als die Hälfte, nämlich 1207 Euro, sagt der 86-Jährige, muss er davon inzwischen für seine private Krankenversicherung bei der Axa aufbringen. „Bei einer normalen Rente ist dieser Kraftakt, bezogen auf den hochwertigen Tarif, einfach nicht zu stemmen“, sagt er im Gespräch mit dieser Redaktion. Er bittet den Versicherer um einen Kompromiss: weniger Leistung, aber nicht gleich den vollständigen Absturz ins Mittelmaß.
Die Axa beziffert Blums aktuellen Monatsbeitrag auf Nachfrage inklusive Pflegeversicherung auf 987 Euro. Hinzu kommt ein jährlicher Selbstbehalt von 2600 Euro. Blum rechnet deshalb mit besonders hohen Belastungen zu Jahresbeginn: In den ersten drei bis vier Monaten könne sein monatlicher Versicherungsaufwand auf etwa 1800 Euro steigen. Und tut es auch, „schließlich bin ich in einem Alter, in dem die Arztbesuche nötig sind und ich nicht zugunsten der Sparsamkeit darauf verzichten kann“. Auf das ganze Jahr gerechnet, ergibt sich ein Durchschnittsbetrag von 1207 Euro. Dabei wird Blums Rechnung von Jahr zu Jahr knapper: Die Beitragserhöhung zum Januar 2026 beziffert er auf 20,4 Prozent oder 167,30 Euro. Was bleibt, ist ein schmerzhaftes Missverhältnis: Die Versicherung folgt nicht der Rente. Sie folgt dem Tarif.
Früher hat er sich über kleinliches Wirtschaften amüsiert, heute rechnet er genau
Das Wochenende beginnt für Blum mit Rechenarbeit. Im Briefkasten liegen dann die Angebots-Prospekte der Discounter. „Ich muss aus meinem kleinen Budget so viel wie möglich rausholen. Dafür brüte ich über den Prospekten und arbeite einen Wochenplan nach den Sonderangeboten aus“, sagt Blum. Früher habe er sich über ein solch vermeintlich kleinliches Wirtschaften amüsiert. „Was soll ich mit einer Ersparnis von 20 Cent bei einem Päckchen Butter, hätte ich da gedacht. Ich habe ja nie in Erwägung gezogen, in eine solche Misere zu geraten“. Heute freue er sich über kleine Sparerfolge. „Manchmal kostet die Packung Nudeln nur die Hälfte. Das läppert sich dann.“
Blum lebt in Köln-Brück. Er hat früh angefangen zu arbeiten, zunächst als Angestellter, später als Selbstständiger. Bis ins hohe Alter blieb er berufstätig. Ein Einfamilienhaus hat er sich erarbeitet und über Jahre so weit abbezahlt, dass derzeit noch 150.000 an Kredit übrig ist. Nun fürchtet er, dass die Beiträge, die Selbstbeteiligung oder irgendwann ein notwendiger Umzug ins Pflegeheim das auffressen, was ihm Sicherheit geben sollte.
Vor 30 Jahren, so sagt Blum, hat er an die Folgen seiner Entscheidung nicht gedacht. Auch habe ihn niemand auf die Risiken aufmerksam gemacht. „Da war halt ein Versicherungsvertreter bei mir, der seine Provision kriegen wollte.“ Und klar war es viele Jahre bequem, schnell einen Facharzttermin ergattern zu können, wo gesetzlich Versicherte manchmal Monate warten mussten. Heute fühlt Blum sich nicht mehr privilegiert, sondern eher so, als sei er damals in eine „Armutsfalle“ getappt. Blum will deshalb andere Menschen vor einem Wechsel warnen. Zumindest dann, wenn sie ein bestimmtes Alter überschritten haben.
Die Verlockung Private Krankenversicherung hat neben dem Versprechen auf eine bessere Versorgung im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung nämlich auch noch einen entscheidenden Rechenunterschied im Schlepptau, der sich in der Rente oder bei einer Verschlechterung der eigenen wirtschaftlichen Lage bitter bemerkbar machen kann: Im Falle der Gesetzlichen bemisst sich der Beitrag grundsätzlich nach dem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten Krankenversicherung kalkuliert der Versicherer dagegen nach Eintrittsalter, Gesundheitsrisiko und Leistungsumfang des Tarifs. Sinkt das Einkommen im Ruhestand, sinkt der Beitrag deshalb nicht mit. Der Versicherer weiß nach eigenen Angaben überhaupt nicht, ob ein Kunde noch arbeitet, bereits Rente bezieht oder wie hoch seine Einkünfte sind. Es interessiert ihn im Zweifel auch nicht.
Wer spät einsteigt, hat keine Zeit für den Aufbau von Rückstellungen
Die PKV versucht schließlich, das Alter vorzufinanzieren. In jungen Jahren fließt ein Teil des Beitrags in sogenannte Alterungsrückstellungen. Sie sollen die später steigenden Gesundheitskosten abfedern. Der Verband der Privaten Krankenversicherung weist für 2024 rund 339 Milliarden Euro an solchen Rückstellungen aus. Das Kapital gehört nach Angaben der Versicherer nicht dem einzelnen Versicherten wie ein frei verfügbares Sparkonto. Es dient vielmehr dazu, die Beiträge über das Leben hinweg ohne allzu große Wellenbewegungen stabil zu halten. Hier liegt auch das Problem von Dieter Blum: Je später jemand einsteigt, desto kürzer ist nämlich die Zeit für diesen Aufbau.
Die Axa rechnet es auf Anfrage an einem Vergleich vor: Wer mit 35 Jahren in die PKV wechselt, hat bis zum 80. Lebensjahr 45 Jahre lang Alterungsrückstellungen aufgebaut. Wer – wie Blum – erst mit 59 eintritt, kommt da nur auf 21 Jahre. Dass Blum noch bis 81 gearbeitet hat, macht keinen Unterschied, schließlich zahlte er in dieser Zeit auch keinen höheren Beitrag. Die zu Beginn verlorenen Jahre kann er nicht mehr aufholen. Die verlängerte Erwerbsbiografie schützt also nicht vor der Logik des Tarifs.
Verbraucherzentrale NRW rät von spätem Einstieg ab
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2023 gut neun Millionen Menschen privat versichert, etwa jeder neunte Einwohner. Viele verfügen über hohe Einkommen, beziehen als Beamte Beihilfe oder investieren als Selbständige in zusätzliche Altersvorsorge. Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW, hält einen späten Wechsel in der Regel für keine gute Idee. Wer sich für die private Krankenversicherung entscheide, müsse nicht nur den Beitrag im Moment des Eintritts betrachten, sondern die gesamte Lebensplanung im Blick haben. Fragen die zu stellen sind: Bleibt das Einkommen stabil? Kommen Kinder hinzu? Reicht die Altersvorsorge? In der gesetzlichen Versicherung können Kinder beitragsfrei familienversichert werden, während in der privaten Kasse meist extra Kosten anfallen. Weidenbach rät gesetzlich Versicherten im Zweifelsfall, nicht zu wechseln. „Wer einen besseren Schutz möchte, kann sich ja zusatzversichern und dann ebenfalls die Vorteile wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung und/oder besseren Zahnersatz in Anspruch nehmen.“ In jedem Fall ratsam sei der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung, diese gebe es aber schon für wenige Euro im Jahr. „Dies ist nicht nur wichtig für gesetzlich Versicherte, sondern auch für die meisten privat Versicherten.“
Eine älter werdende Gesellschaft verursacht höhere Gesundheitskosten
Fragt man Weidenbach, wie sich die zuletzt hohen Beitragssprünge bei vielen Tarifen erklären ließen, verweist sie auf eine älter werdende Gesellschaft, die häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müsse. Zugleich steigen die Löhne im Gesundheitswesen, Behandlung und Technik werden teurer. Weidenbach führt auch die Kosten moderner Diagnostik wie MRT-Untersuchungen an. „Wenn die tatsächlichen Ausgaben von den Annahmen abweichen, müssen die Tarife neu kalkuliert werden.“ Das sei bei der Privaten nicht anders als bei der Gesetzlichen, wenn auch auf einem anderen Niveau. Bei Blum fiel diese Korrektur besonders hart aus. Er beschreibt den Januar 2026 als „Explosion“. In den Jahren zuvor hätten die Erhöhungen meist drei bis fünf Prozent betragen.
Ein Sprecher der Axa schreibt auf Anfrage, es „wäre zu prüfen, ob beim Sozialamt ein Antrag auf Hilfebedürftigkeit gestellt werden kann“. In diesem Fall könnten sich Blums Kosten um rund 500 Euro reduzieren. „Diese Reduzierung wird von allen privat Krankenversicherten finanziert“, so die Axa. Damit sei sichergestellt, dass Privatversicherte auch im Notfall nicht alleine dastünden. Der Preis der Absenkung ist freilich, dass sich der Hilfsbedürftige von einem Teil jener Leistungen verabschieden müsste, die ihn einst zur Privaten Kasse lockten: jährlicher Check-up im Krankenhaus Köln-Merheim, inklusive Chefarzt. Blum wird das in Kauf nehmen. „Ich kann froh sein, wenn ich einen Tarif habe, der mir in etwa das bietet, was die gesetzlichen Kassen bieten.“ Denn eine Rückkehr in den Schoß der Gesetzlichen ist für Blum und andere Ältere versperrt. Nach dem 55. Geburtstag wird sie in der Regel nahezu unmöglich.
Blum hat also beim für ihn zuständigen Rathaus in Köln Kalk einen Antrag auf Grundsicherung gestellt. Dass so ein drastischer Schritt nötig sei, hat ihn überrascht und auch etwas beschämt. „Ich musste bestimmt 80 bis 100 Fragen beantworten und zahlreiche Unterlagen beifügen. Rentenbescheide, Kontenübersicht, aber auch Verträge zum Hausdarlehen, zu Zinsen und Reparaturkosten, Aufstellungen von Krankheiten und Diagnosen.“ Blum spricht von einem „Formulardschungel“, den er ohne die Hilfe einer netten Mitarbeiterin bei der Stadt nicht hätte bewältigen können. Einen Schritt weiter ist er nun schon gekommen. Das Amt bescheinigte, er habe einen „sozialhilferechtlichen Anspruch nach dem 4. Kapitel SGB XII“.
Bislang ist die Bescheinigung nach Angaben der Pressestelle beim zuständigen Fachteam noch nicht eingegangen, erst wenn sie vorliegt, könne man sich „zu Veränderungen und weiteren Schritten“ äußern. Blum hat schon Hoffnung geschöpft. „Das bedrückt mich seit Monaten“, sagt er. Würde sich sein Beitrag nun reduzieren, könnte er „endlich durchatmen“. Vielleicht einmal einen Ausflug machen oder gar in den Urlaub fahren. Gran Canaria, sagt Blum, „da träumt man davon“.


