KostenfalleWorauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihren Handyvertrag wechseln wollen

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Ein Leben ohne Smartphone ist für viele Verbraucher kaum vorstellbar. Wer den Anbieter wechseln will, muss sich bei der Kündigung aber vor Fallstricken hüten

Ein Leben ohne Smartphone ist für viele Verbraucher kaum vorstellbar. Wer den Anbieter wechseln will, muss sich bei der Kündigung aber vor Fallstricken hüten

Köln – Viele Verbraucher tappen in die Kostenfalle, kurz bevor sie ihren Mobilfunkvertrag eigentlich fristgerecht kündigen könnten: Um Kunden zu halten, versuchen viele Anbieter, den Verbrauchern neue Verträge oder vermeintlich bessere Konditionen für den alten Vertrag aufzuschwatzen – mit dem Nachteil, dass der Vertrag dann mitunter zwei weitere Jahre läuft, warnt Uwe Humbert-Kukulady von der Verbraucherzentrale Köln nach zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern aus der Region.

Mitunter würde durch eine so genannte Kündigungsvormerkung nur suggeriert, dass die Verbraucher kündigten. In Wirklichkeit laufe der Vertrag weiter, die Frist zur Kündigung verstreiche unbemerkt.

Was muss man tun, um das zu verhindern? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Kündigungsvormerkung ist keine Kündigung

Die so genannte Kündigungsvormerkung im Internet ist keine Kündigung sondern lediglich ein „Hinweis, dass der gültige Vertrag zu einem bestimmten Termin mündlich oder schriftlich gekündigt werden kann“, erläutert die Verbraucherzentrale NRW und spricht in diesem Zusammenhang von einem „Bremsmanöver“. Damit die Kündigung wirksam wird, muss der Kunde nämlich in solchen Fällen meist innerhalb einer bestimmten Frist beim Kundenservice anrufen, um den Vorgang abzuschließen.

Der vermeintliche „Service“ diene Anbietern oft als Vorwand, um Kunden von der Kündigung abzuhalten, sagt Humbert-Kukulady. Mit einem Häkchen sei es nicht getan: „Wer den Vertrag beenden will, der muss zusätzlich ausdrücklich kündigen“. Mitunter verstreiche durch das Bremsmanöver aber die Frist und der Vertrag verlänger sich dann automatisch.

Wirksam kündigen

Verbraucher können auch per Mail oder SMS kündigen, bei vielen Mobilfunkanbietern – aber nicht bei jedem – sogar telefonisch. Das Problem: Der Beweis, dass wirksam gekündigt wurde, sei in einem solchen Fall mitunter schwierig, so Humbert-Kukulady. Die Verbraucherzentrale Köln empfiehlt deshalb, per Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu kündigen und die Belege unbedingt aufzubewahren.

Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen – also vor Ablauf der individuellen Kündigungsfrist. Die gesetzten Fristen können bis zu drei Monate betragen. Verbraucher sollten deshalb unbedingt rechtzeitig das Kleingedruckte lesen und sich den Termin im Kalender vormerken. Einen Musterbrief zur Kündigung des Mobilfunkvertrags können Verbraucher kostenlos auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen herunterladen

Rückruf unnötig

Mitunter bitten Anbieter Kunden nach Eingang der Kündigung und Ausstellung der Kündigungsbestätigung darum, dass die Kunden sie zurückrufen, damit das Unternehmen „die Kündigung bearbeiten kann“. Das ist aber in aller Regel nicht notwendig, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

„Exklusive“ Angebote

Wer sich doch von seinem alten Anbieter überzeugen lässt, den Vertrag zu verlängern, sollte unbedingt darauf achten, zu welchen Konditionen das passiert, so Uwe Humbert-Kukulady. Man sollte keinesfalls einfach so zustimmen, sondern sich das häufig am Telefon angepriesene Angebot erstmal schicken lassen.

Sollte sich dabei erweisen, dass die Vertragskonditionen am Ende doch deutlich schlechter seien als am Telefon versprochen, und der Mobilfunkanbieter die Vertragsverlängerung oder den Tarifwechsel auch noch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden von sich auf den Weg gebracht hat, sollten Kunden von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, erklärt der Kölner Verbraucherschützer.

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