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Was sich ab August ändertKommt das Batteriepfand?

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Mit dem neuen Batteriegesetz soll vor allem die Rücknahme von Lithium-Ionen-Akkus erleichtert werden. (Bild: iStock/lovelyday12)

Mit dem neuen Batteriegesetz soll vor allem die Rücknahme von Lithium-Ionen-Akkus erleichtert werden. (Bild: iStock/lovelyday12)

Ab 18. August tritt in Deutschland ein neues Batteriegesetz in Kraft, das die Entsorgung und Rücknahme von Batterien erleichtern soll. Auch ein Batteriepfand ist in der Diskussion.

Im Smartphone, im E-Bike, im Elektroauto oder in der Fernbedienung - Batterien sind im Alltag allgegenwärtig. Bisher war die richtige Entsorgung von Batterien, E-Bike oder Smartphone-Akkus nicht immer einfach. Ab 18. August könnte sich das jedoch ändern. Dann tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die sowohl die Herstellung, die Entsorgung als auch das Recycling von Batterien nachhaltiger gestalten soll.

Eine Konsequenz der neuen Verordnung könnte die Einführung eines Batteriepfands in Deutschland mit sich bringen. Darüber hinaus soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die neue EU-Verordnung ermöglicht werden, Batterien und Akkus leichter zu entsorgen.

Bundesregierung prüft Batteriepfand

Bereits seit Februar letzten Jahres ist die EU-Batterieverordnung in Kraft. Ab 18. August soll in Deutschland in diesem Zuge das Batterie-Recht-Durchführungsrecht in Kraft treten, welches das alte Batteriegesetz ablöst. Bisher bargen vor allem falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus, mit denen auch E-Bikes oder E-Roller betrieben werden, die Gefahr, Brände verursachen.

Daher prüft die EU-Kommission bis Ende 2027, ob ein europaweites Batteriepfand eingeführt wird. Auch in Deutschland zählt ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus zu den Maßnahmen, die derzeit von der Bundesregierung geprüft werden. Ein mögliches Gesetz könnte schon im Oktober oder November verabschiedet werden.

Neues Batteriegesetz soll mehr Nachhaltigkeit bringen

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das neue Batteriegesetz, dass Sie Batterien und Akkus künftig leichter entsorgen können. Unter anderem sollen mehr Sammelstellen für Batterien eingerichtet werden. Zudem müssen Hersteller und Herstellerinnen Gerätebatterien künftig so verbauen, dass sich von den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst wechseln lassen können.

Verliert ein Geräteakku an Leistungsfähigkeit, muss so nicht mehr ein neues Gerät gekauft, sondern lediglich der Akku ausgetauscht werden. Ab 2027 wird es zusätzlich auf allen Batterietypen einen QR-Code geben. Ein Scan des Codes informiert dann über Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit und Recyclingmöglichkeiten. Diese Maßnahmen sollen insgesamt dazu beitragen, dass Batterien nachhaltiger und nachhaltiger genutzt werden. (tsch)