Wer krank ist, muss nicht unbedingt zuhause bleiben. Was für Arbeitnehmer möglich ist und was nicht.
Konzert, Kino, EventsAuf der Arbeit krankgeschrieben: Was darf ich trotzdem?

Statt zur Arbeit auf ein Festival? Eine Krankschreibung macht das nicht unmöglich.(Symbolbild)
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Wer sich krankmeldet, sollte auch zuhause bleiben und das Bett hüten, oder? Die meisten Arbeitnehmer hätten wohl ein schlechtes Gewissen, bei Fernbleiben der Arbeit anderen Dingen nachzugehen.
Doch Festivals Konzerte, Events oder Restaurantbesuche sind nicht automatisch verboten, wenn sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krankschreiben lassen.
Krankgeschrieben? Was darüber entscheidet, ob Events oder Kinobesuche okay sind
Ein entscheidender Punkt ist nämlich, dass die jeweilige Unternehmung die Genesung entweder fördert oder ihr zumindest nicht im Wege steht. Ist das gegeben, ist es grundsätzlich erlaubt.

Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte.
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Dazu kann sogar Urlaub gehören, wie Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln, erklärt. „Reisen während einer Krankschreibung sind dann erlaubt, wenn dadurch der Heilungsverlauf nicht gehindert wird“, sagt der Anwalt.
Görzel ist unter anderem tätig als Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
Die Art der Krankheit ist entscheidend
Ob das dann aber auch der Fall ist, hängt von der jeweiligen Krankheit ab. Wer bei einem Bandscheibenvorfall auf Reisen geht, könnte der Genesung aktiv schaden.
Erfolgt die Krankschreibung hingegen wegen psychischer Beschwerden, könnte es aber auch förderlich für die Gesundheit sein. In diesem Fall wäre es also in Ordnung, auch während der Krankschreibung zu reisen.
Ob das dem eigenen Gewissen jedoch dabei hilft, mag eine andere Sache sein. (bas mit dpa)
