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Vermieter-StreitDurchzug beugt Schimmel vor

Lesezeit 4 Minuten

Schimmel in der Wohnung

Gerade in den Wintermonaten sind die Bedingungen für ihn optimal: Schimmel in der Wohnung. Denn sobald die Außentemperaturen fallen, wird zum einen weniger gelüftet, wodurch sich Feuchtigkeit leichter in den Räumen halten kann. Zum anderen kühlen die Wände durch die niedrigen Außentemperaturen schneller aus. Dort kann die feuchte Raumluft dann kondensieren – und der Nährboden für Schimmel entstehen.

Schimmelpilz in der Wohnung kann nicht nur gesundheitsschädlich sein, er ist auch häufig Ursache für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Denn die machen sich meist gegenseitig für ihn verantwortlich. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

Symptome

Meist ist Schimmel an den typischen dunklen Flecken in Zimmerecken oder an den Wänden leicht zu erkennen. Zum Teil können aber auch muffiger Geruch, kleine dunkle Punkte auf der Wand oder unerklärliche Allergiesymptome Hinweise auf Schimmel in der Wohnung sein. Im Zweifel kann ein Sachverständiger Gewissheit bringen.

Bauliche Mängel als Ursache

Schimmel kann entstehen, wenn die Außenwände des Gebäudes nicht dicht oder nicht ausreichend gedämmt sind. Dies kann dazu führen, dass die Wände innen auskühlen. In der Wohnung trifft die warme Zimmerluft auf die kalte Innenwand, wo dann die Feuchtigkeit kondensiert und sich Schimmel bildet. „Gerade bei Häusern Baujahr 1965 und älter ist das ein häufiger Grund“, sagt Gerhard Seelhorst, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Bei Häusern ab der Baualtersklasse 1975 und jünger seien aufgrund der verbesserten Bausubstanz bauliche Mängel allerdings seltener Ursache für Schimmel. Am häufigsten trete das Problem auf, wenn in einem alten Gebäude neue Fenster eingebaut würden: „Durch die dichten Fenster gibt es so gut wie keinen Luftaustausch, was ein geändertes Verhalten bezüglich Heizen und Lüftungsintervallen erfordert“, sagt Ursula Stengle, Innenarchitektin und Sachverständige für Schimmelpilzerkennung, -bewertung und -sanierung. „Eine feuchte Bauteiloberfläche, ein günstiger pH-Wert und ein Biofilm als Nahrungsgrundlage sind Bedingungen, unter denen sich Schimmelpilze besonders wohl fühlen“, erklärt die Expertin.

Falsches Lüften und Heizen

Ob durch die Atemluft, Schwitzen oder auch Duschen und Kochen – ein Dreipersonenhaushalt setzt im Schnitt jeden Tag neun Liter Wasser frei. „Diese Feuchtigkeit muss wieder aus den Räumen raus“, sagt Stengle. Wer nicht regelmäßig lüfte, riskiere auf kurz oder lang Schimmel in der Wohnung. Die Expertin empfiehlt: mehrmals täglich für einige Minuten Stoßlüften. Dabei nach Möglichkeit alle Fenster gleichzeitig öffnen, so dass Durchzug entsteht, sogenanntes Querlüften. Wer berufstätig und tagsüber nicht zu Hause ist, könne dies morgens und abends tun. Besonders gut lüften muss, wer in einem neueren oder sanierten Gebäude wohnt. Aufgrund der energieeffizienten Isolierung findet – außer es passiert bewusst durch Öffnen der Fenster – kaum Luftaustausch statt, daher kann sich auch leichter Schimmel bilden. Außerdem sollte die Heizung bei niedrigen Außentemperaturen tagsüber nie ganz ausgestellt werden, da sonst die Wände zu stark auskühlen können. Dies ist ebenso der Fall, wenn die Fenster über einen längeren Zeitraum gekippt werden: Zum einen kühlen die angrenzenden Wände aus, zum anderen entweicht zu wenig Luft und Feuchtigkeit.

Konsequenzen

Wer als Mieter Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte umgehend den Vermieter informieren. „Es ist sinnvoll, dies schriftlich zu tun, damit man später eine Rechtsgrundlage hat“, erklärt Jürgen Becher, Geschäftsführer vom Mieterverein Köln. Der Mieter muss zunächst nur beweisen, dass tatsächlich Schimmel in der Wohnung ist, beispielsweise durch Fotos. Dann ist der Vermieter am Zug. „Dieser muss beweisen, dass keine Baumängel für den Schimmel verantwortlich sind“, erklärt Rechtsanwalt Gerhard Seelhorst. Häufig beauftragt der Vermieter einen Sachverständigen damit, die Ursache für den Schimmel zu finden. Je nachdem zu welchem Ergebnis dieser kommt, ergeben sich für Mieter und Vermieter verschiedene Konsequenzen.

Ausschließlich falsches Lüften und Heizen sind die Ursache

In dem Fall muss der Mieter zum einen den Mangel selbst beseitigen – also für die Entfernung des Schimmels sorgen beziehungsweise die Kosten dafür tragen. Zum anderen muss er sicherstellen, dass er in Zukunft durch richtiges Lüften und Heizen verhindert, dass sich erneut Schimmel bilden kann. Eine durchgeführte Minderung ist unberechtigt und der Mieter muss die vollständige Miete an den Vermieter zahlen.

Nur Baumängel sind die Ursache

Dann ist allein der Vermieter in der Pflicht, den sogenannten mikrobiellen Befall und dessen Ursache – also den Baumangel – zu beseitigen, zum Beispiel die Wände neu zu dämmen. Bis dies geschehen ist, muss er eine eventuelle Mietminderung seitens des Mieters in Kauf nehmen.

Eine Kombination aus beidem

Häufig ist aber auch eine Kombination aus falschem Lüften und Baumängeln die Ursache für Schimmel. Auch in diesem Fall ist zunächst ausschließlich der Vermieter in der Pflicht, den Schimmel und den Baumangel zu beseitigen – und sofern sich kein konkretes Verschulden des Mieters feststellen lässt, ist eine Mietminderung regelmäßig berechtigt.