Sommer in KölnSo hoch sind die Bußgelder für Wildpinkeln, Enten füttern oder Grillen

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Würstchen liegen im Park auf einem Grill.

Anders als Einweggrills sind die Dreibein-Grills in Kölner Parks erlaubt.

Im Sommer findet das Kölner Leben vor allem draußen statt. Welche Regeln gelten und was kostet ein Verstoß?

Das Wetter am Wochenende wird heiß und sommerlich, da verlagert sich das Leben nach draußen. Grillen im Park, planschen in einem kühlen See oder durchtanzte Sommernächte mit Freunden – es gibt so einiges, worauf wir uns freuen dürfen. Damit es bei dem ganzen Unternehmungsdrang keine unangenehmen Überraschungen gibt, haben wir für Sie in dem Bußgeldkatalog der Stadt Köln nachgeschaut, was erlaubt ist – und was echt teuer werden kann.

Wie hoch so eine Zahlung ausfällt, ist laut Stadt Köln immer ein Stück weit Ermessenssache. „Es geht uns ja nicht darum, möglichst viele Verwarn- und Bußgelder zu erlassen, sondern wir wollen für ein angenehmes Zusammenleben aller Kölnerinnen und Kölner sorgen“, sagt Außendienstleiter Sven Stolz. Dafür brauche es gesunden Menschenverstand und Fingerspitzengefühl.   

Ob jemand also vorsätzlich handelt oder womöglich sogar schon mehrfach aufgefallen ist, spielt bei der Bewertung eines Verstoßes genauso eine Rolle, wie die Einsichtigkeit während der Verwarnung. Die Entscheidung über die Höhe der Bußgeldzahlung liegt ohnehin nicht bei den Ordnungsbeamten, sondern bei der Bußgeldstelle. Und manchmal wird vor Ort auch nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen.

Grillen: Keine Einweggrills und nur auf ausgewiesenen Flächen

Eine der beliebtesten Tätigkeiten an einem Sommertag: den Grill anschmeißen. Immer eine gute Idee, soweit Grillen an dieser Stelle erlaubt ist. Das ist auf Kölner Grünflächen und in Parks meistens der Fall, außer zum Beispiel auf Hundewiesen, Spielwiesen oder auf Spielplätzen. Ausnahmen bilden zudem Naturflächen wie etwa der Rheinpark, der Stadtgarten, der Botanische Garten oder Wälder, wo Grillen auf Grund der Brandgefahr immer verboten ist. Auch am Rheinboulevard ist Grillen nicht erlaubt. 

Wer auf solchen, nicht für das Grillen ausgewiesenen Flächen Würstchen oder einen veganen Burger auf den Rost schmeißt, dem droht ein Bußgeld zwischen 35 und 300 Euro. Nochmal teurer wird es, wenn man dadurch eine Brandgefahr verursacht oder andere Personen erheblich belästigt. Das kann zwischen 55 und 500 Euro kosten. Genauso hoch liegt das Bußgeld, wenn man ungeeignetes Grillgerät wie Einweggrills oder auch nicht zugelassene Substanzen wie Spiritus verwendet und dabei den Untergrund beschädigt. Auch das Entzünden von offenen Feuern kann bis zu 500 Euro kosten.

Parkbesucher haben zum Angrillen auf einer Wiese am Aachener Weiher eingefunden.

Angrillen auf einer Wiese am Aachener Weiher.

Wer sein Grillfeuer nicht beaufsichtigt oder die Grillasche nicht ordnungsmäßig löscht und entsorgt, der muss mit einem Bußgeld zwischen 55 und 750 Euro rechnen. Auch in Parks, in denen Grillen erlaubt ist, gilt: Ein ausreichender Abstand zu Bäumen, Sträuchern und auch zu Anwohnern sollte eingehalten werden. Die Kölner Stadtordnung schreibt hierfür zur Sicherheit einen Mindestabstand von 100 Metern vor. „Vor allem im Fall längerer Trockenheit kontrolliert das Ordnungsamt die Abstände genau, um die Gefahr größerer Brände zu verhindern“, erklärt die Stadt Köln.

Abfälle: Nicht liegenlassen

Es sollte ja eigentlich selbstverständlich sein, dass man im Anschluss an einen launigen Grillabend seinen Müll nicht einfach irgendwo liegenlässt. Auch, wenn es schon spät gewordenen ist und man liebsten sofort ins Bett möchte. Hierfür gibt es in allen Parks entweder Mülleimer oder sogenannte Unterflurbehälter, die deutlich mehr Abfälle fassen, und Grillasche-Behälter. Die Kölner AWB setzt zudem in einigen Parks sogenannte „Grill-Scouts“ ein, die Parkbesucher auf Augenhöhe zum Thema Picknick- und Grillabfälle beraten. Sie verteilen auch „After-Grill-Büggel“ für Picknickabfälle. Wer seinen Grillabfall nicht ordnungsgemäß entsorgt, dem droht ein Bußgeld zwischen 55 und 750 Euro.

Übrigens: Auch eine Zigarettenkippe auf den Boden schmeißen kostet bis zu 35 Euro. Einen Kaugummi ausspucken, kann sogar 40 bis 75 Euro kosten. Wer einzelne Zigarettenschachteln, Verpackungen, Flaschen, Dosen, Papier oder Taschentücher in die Gegend wirft, zahlt ein Bußgeld zwischen 35 und 150 Euro.

Tanzen im Freien: Musik nicht zu laut aufdrehen

Eine Gruppe aus Frauen und Männern tanzt draußen.

Draußen Feiern darf andere nicht belästigen.

Eigentlich eine schöne Idee: Mit Freunden und der Bluetooth-Box in den Park und einfach draußen tanzen. Auch bei solchen Aktivitäten darf laut Bußgeldkatalog allerdings kein „übermäßiger oder vermeidbarer Lärm“ erzeugt werden, der die Nachbarschaft oder einzelne belästigen oder stören könnte. Sonst kann es zu einem Bußgeld zwischen 35 und 250 Euro kommen. Ab 22 Uhr gilt zudem der Schutz der Nachtruhe. Dann sollten „jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden“, erklärt die Stadt Köln. Wer die Nachtruhe privat zwischen 22 und 24 Uhr  stört, zahlt 25 Euro Bußgeld, nach 24 Uhr 50 Euro. In besonderen Fällen kann das Bußgeld bei Störung der Nachtruhe sogar auf 5.000 Euro steigen.

Wildpinkeln: Lieber eine öffentliche Toilette suchen

Wer seine Notdurft unzulässig verrichtet und dabei erwischt wird, der zahlt ein Bußgeld in der Höhe von 60 bis 150 Euro. „Wer gegen eine Hauswand oder gar gegen ein Denkmal uriniert, muss mit einer höheren Strafe rechnen als eine Person, die sich in der Natur erleichtert“, erklärt die Stadt Köln. Müssen sich also auch Eltern sorgen, deren Kind ganz dringend auf Toilette muss – und das Gebüsch ist die einzige Möglichkeit? „Nein“, so die Stadt Köln weiter.

Baden im See: Nur in ausgewiesenen Bereichen

Das Strandbad Blackfoot Beach am Fühlinger See.

Am „Blackfoot Beach" ist das Baden offiziell erlaubt.

In Köln und Umgebung liegen unzählige Badeseen, an denen Schwimmen im Sommer gar kein Problem ist. Wer außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ins Wasser hüpft, kann mit 35 bis 100 Euro belangt werden. Das gilt auch an Orten, wo man möglicherweise nicht damit rechnet. An dem gerade bei Familien sehr beliebten Fühlinger See in Chorweiler ist das Schwimmen zum Beispiel nur am „Blackfoot Beach“ erlaubt, weil dort die Wasserrettung das Treiben im Wasser beaufsichtigt. Wobei derzeit geprüft wird, ob das Schwimmen an dem sehr großen See auch in anderen Bereichen zugelassen wird. In Naturschutzgebieten ist das Baden grundsätzlich verboten. Wer hier trotzdem ins Wasser springt, kann mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro belangt werden.

Entenfüttern im Park: Aus Tierschutzgründen verboten

Für viele zählt das Entenfüttern im Park zu den schönen Kindheitserinnerungen. Aber in Wahrheit ist das Verfüttern von Brotresten an Enten oder weitere Wasservögel alles andere als ratsam. Das Brot lässt den Magen der Tiere aufquellen und es enthält zu viel Salz oder Zucker, erklärt die Tierschutzorganisation WWF. Zudem würden die Tiere so die Scheu vor Menschen verlieren, was für sie gefährlich werden kann. Denn das erhöht das Risiko, dass sie durch Unfälle auf der Straße oder auch durch Angriffe von anderen Tieren wie Hunde getötet werden könnten. „Auch die Wasserqualität leidet unter der Fütterung“, so WWF weiter. Entsprechend ist das Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für Wasservögel oder Fische an öffentlichen Wasserflächen mit einem Bußgeld von 35 bis 1000 Euro belegt. Das Gleiche gilt für das Füttern von verwilderten Haustauben und Wildtauben. (eul)

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