14 FinanztippsWie Angestellte mehr Netto rausbekommen, ohne ewig zu verhandeln

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Geldscheine

Häufig fordern Arbeitnehmer mehr Geld – dabei gibt es auch andere Alternativen.

Es ist nicht unbedingt eine Gehaltserhöhung nötig, damit mehr Geld auf dem Konto landet. Einen höheren Nettolohn können Beschäftigte auch durch steuerfreie Extras vom Arbeitgeber bekommen.

Bei einem Jobwechsel oder einer Gehaltsverhandlung wird häufig nur über den Bruttolohn gesprochen. Dabei können steuer- und abgabefreie Extras unterm Strich mehr bringen, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 3/2022). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten damit netto sogar mehr herausholen als mit einem höheren Bruttogehalt.

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin verdient 3000 Euro, davon bleiben ihr bei Steuerklasse IV knapp 2000 Euro netto. Bei einer Gehaltserhöhung um 300 Euro würde sie in einen höheren Steuersatz rutschen (Progression) und es kämen nur 163 Euro davon bei ihr an. Von einer steuerfreien Extraleistung für 200 Euro hätte sie also mehr als von 300 Euro mehr Gehalt.

Manchmal lassen sich festgefahrene Gehaltsverhandlungen mithilfe solcher Extras wieder in Schwung bringen, erklärt „Finanztest“. Der Mehraufwand halte sich für Arbeitgeber in Grenzen. Und unabhängig vom gebotenen Bruttolohn können Arbeitgeber mit diesen Extras Mitarbeiter halten oder gewinnen.

ÖPNV-Ticket, Fahrtkostenzuschuss oder E-Bike

Aber was kommt infrage, wenn Beschäftigte ihren Nettolohn aufbessern wollen? Einiges fällt zum Beispiel in den Bereich Mobilität. „Finanztest“ verweist hier etwa auf die Möglichkeit, dass Chefin oder Chef die Kosten für das ÖPNV-Ticket übernimmt, das Unternehmen einen Fahrtkostenzuschuss zum privaten Pkw beisteuert oder der Betrieb ein E-Bike zur privaten und geschäftlichen Nutzung finanziert.

Beispiel: ÖPNV-Ticket

Für sein Jobticket zahlt ein Arbeitnehmer bislang 150 Euro im Monat. Übernimmt stattdessen die Chefin die Kosten, ist das für Beschäftigte steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Ticket kommt also auf den Nettolohn obendrauf und der Beschäftigte hat faktisch 150 Euro mehr auf dem Konto. Die Chefin darf die Kosten als Betriebsausgaben absetzen, profitiert also ebenfalls, so „Finanztest“.

Eine Gehaltserhöhung um 200 Euro dagegen würde dem Arbeitnehmer nur ein Plus von 103 Euro bringen – und die Chefin deutlich mehr kosten: statt der 150 Euro wären es 200 Euro plus etwa 41 Euro mehr an Sozialabgaben. Auch ein E-Bike inklusive Reparaturen kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen. Beschäftigte können es zusätzlich zum Gehalt gestellt bekommen, steuer- und abgabenfrei und uneingeschränkt beruflich und privat nutzen.

Extras lassen sich kombinieren

Daneben können je nach individueller Situation der Beschäftigten zum Beispiel Tank- und andere Wertgutscheine, neue Notebooks, die Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung oder Fitness- und Gesundheitskurse lohnenswerte Optionen sein.

Kosten für Kita, Kindergarten oder Tagesmutter zum Beispiel können vom Arbeitgeber bezuschusst oder ganz übernommen werden. Dem Arbeitnehmer wird dann zusätzlich zum Arbeitslohn ein Zuschuss gezahlt, der steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Die Höhe der erlaubten Zuschüsse unterscheidet sich je nach Extra. Wer geschickt verhandelt, kann womöglich sogar mehrere Extras kombinieren.

Zu beachten sind laut „Finanztest“ die Auswirkungen auf die Rente: Bei einer Gehaltserhöhung würde auch mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Das entfällt bei den sozialversicherungsfreien Extras, der spätere Rentenanspruch wächst nicht. (mit dpa)

Finanztest: 14 Tipps für den Netto-Booster

1. Chefin zahlt ÖPNV-Ticket

2. Fahrtkostenzuschuss für privaten Pkw

3. E-Bike zur dienstlichen und privaten Nutzung

4. Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung

5. Verpflegungsmehraufwendungen: Essensgeld, Spesen und Co

6. Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung

7. Waren und Dienstleistungen des eigenen Unternehmens

8. Tankgutscheine und andere Wertkarten

9. Erholungsbeihilfe: Kleines Extra zum Urlaubsgeld

10. Zuschuss zu Kosten der Weiterbildung

11. Privat genutzter Dienstwagen darf auch ein E-Auto sein

12. Betriebseigene oder private E-Ladesäulen

13. Kurse zur Stärkung der mentalen und körperlichen Fitness

14. Corona-Bonus als Ausgleich für pandemiebedingte Härten

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