HomeofficeArbeitnehmer beim Gang aufs Klo nicht versichert

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Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch. (Symbolbild)

München – Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München am Montag mitgeteilt und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend machen wollte.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, wie das Gericht argumentierte. (Az.: S 40 U 227/18)

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Der Kläger arbeitete in einem Büro im Keller seines Hauses. Dort fanden auch regelmäßig Besprechungen mit Kollegen statt. Das Urteil vom 4. Juli ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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