Kein Kinderreisepass mehrWelchen Ausweis brauchen meine Kinder für den Urlaub?

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Foto eines Kinderreisepasses

Der Kinderreisepass wird ab 2024 nicht mehr ausgestellt.

Der Kinderreisepass ist Vergangenheit. Wie verreisen Kinder zukünftig, welchen Ausweis brauchen sie überhaupt – und: was kostet es?

Seit diesem Jahr werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern verreisen wollen, benötigen für die Sprösslinge nun einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Ausweisdokumente von Kindern.

(Ab) wann brauchen Kinder überhaupt einen Ausweis?

Das Personalausweisgesetz regelt die Ausweichpflicht in Deutschland. Und besagt: Ab einem Alter von 16 Jahren benötigen Deutsche einen gültigen Ausweis – also Personalausweis oder Reisepass. Da zwischen Beantragung und Ausstellung einige Zeit vergeht, sollte der erste Personalausweis rechtzeitig vor dem 16. Geburtstag beantragt werden. Das geht theoretisch auch schon kurz nach der Geburt. Ist das Kind unter 16 Jahre alt, müssen die Eltern den Ausweis beantragen, das Kind dabei aber anwesend sein.

Wollen Eltern mit ihren Kindern ins Ausland, benötigen sie unabhängig vom Alter ihrer Kleinen ein Ausweisdokument für sie. Für Kinder unter zwölf Jahren war hierfür bislang der Kinderreisepass die wohl einfachste und auch günstigste Lösung. Den gibt es seit diesem Jahr allerdings nicht mehr. Bleibt Eltern nur noch der Personalausweis oder ein „normaler“ Reisepass.

Warum gibt es den Kinderreisepass nicht mehr?

Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. „Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind“, heißt es vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI).

Die geringere Sicherheit ist auch der Grund dafür, dass der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig war. Für Eltern und Verwaltung bedeutet das schlichtweg einen enormen Aufwand, schließlich muss der Reisepass jährlich neu beantragt werden. Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie sie anerkennen oder nicht.

Deshalb wurden neue Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe können natürlich weiterhin genutzt, am Ende der Gültigkeitsdauer aber eben nicht verlängert werden.

Welchen Ausweis brauche ich nun für mein Kind? Und wie lange ist er gültig?

Seit dem 1. Januar läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Einen Überblick darüber, in welchem Land welches Dokument benötigt wird, gibt das Auswärtige Amt auf seiner Website.

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Das BMI weist allerdings darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass es schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes zu Problemen kommen könnte. Zum Beispiel, wenn der Pass bei der Einreise kontrolliert wird und das Kind auf dem alten Foto nicht mehr wirklich gut zu erkennen ist. Hat sich das Kind im Vergleich zum Ausweisfoto deutlich verändert, sollten sich Eltern trotz noch bestehender Gültigkeit Gedanken über ein neues Ausweisdokument machen.

Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Die Stadt Köln schreibt dazu: „Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Kundenzentrum in Köln beantragen, unabhängig von Ihrem Wohnort.“ Abgeholt werden muss das Dokument jedoch an der Stelle, an der es beantragt wurde.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können einen Personalausweis weder eigenständig beantragen noch abholen. Trotzdem müssen sie bei der Beantragung dabei sein, das gilt ab Geburt. Von mindestens einem Elternteil müssen sie dabei persönlich begleitet werden, zustimmen müssen in der Regel allerdings beide. Ausnahmeregelungen davon und die entsprechende Einverständniserklärung für Eltern hat die Stadt Köln hier zusammengetragen.

Mitzubringen ist zum einen ein gültiges Passfoto. Die Bestimmungen dafür hat die Stadt Köln hier zusammengefasst, für Kinder sind die Regeln etwas lockerer. Außerdem muss ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Wenn das Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Eltern die Geburtsurkunde vorweisen.

Was kostet der Pass?

Der Reisepass kostet für alle unter 24 Jahren 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro (ab 24 Jahren: 37 Euro). „Außerhalb Deutschlands wird ergänzend ein Auslandszuschlag fällig“, so das BMI. (tli/dpa)

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