LohnsteuerermäßigungWie Arbeitnehmer kurzfristig mehr Netto vom Brutto bekommen

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Ein höhenverstellbarer Schreibtisch, ein bequemer Stuhl – wie man trotz hoher Ausgaben für das Homeoffice liquide bleibt (Symbolbild).

Köln/Berlin – Nach fast einem Jahr Corona-Pandemie sitzen viele Büroarbeiter zu Hause immer noch auf unbequemen Stühlen oder an zu niedrigen Tischen. Das Ergebnis: verspannte Nacken und schmerzende Rücken. Wer das Homeoffice mit ergonomischen Mobiliar ausstatten will – höhenverstellbarer Schreibtisch und bequemer Bürostuhl – muss mitunter tief in die Tasche greifen. Diese Investitionen lassen sich zwar von der Steuer absetzen – doch bis man die Daten für 2021 einreichen kann, dauert es noch. Eine Lohnsteuerermäßigung kann dabei helfen, schneller mehr Netto vom Brutto zu bekommen. Wie es funktioniert und was Arbeitnehmer darüber wissen müssen.

„Die Lohnsteuermäßigung ist für Menschen gedacht, die durch höhere Ausgaben zum Beispiel für Arbeitsmittel oder der Einrichtung eines Arbeitszimmers finanziell stark belastet sind. Es ist eine Liquiditätshilfe und keine Steuerersparnis“, erklärt Udo Reuß. Er ist Steuerexperte bei dem unabhängigen Geld-Ratgeber „Finanztip“. Durch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt richtet man einen Freibetrag ein. Heißt: Die Steuerlast für den Arbeitnehmer wird geringer, weil der Arbeitgeber für ihn weniger Lohnsteuer abführen muss. Das Ergebnis: Der Arbeitnehmer hat direkt nach Bearbeitung des Antrags mehr Netto vom Brutto auf dem Konto und muss nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten. „Die Liquidität lässt sich dadurch schnell verbessern, Arbeitnehmer müssen aber bedenken, dass sie in jedem Fall bis Ende Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben müssen und es kann sein, dass sie dann auch Einkommensteuer nachzahlen müssen.“

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Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip

Bei welchen Kosten kann man einen Antrag stellen?

Für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Arbeitskosten für Handwerker und Dienstleister im Haushalt kann man den Freibetrag einrichten. Die Aufwendungen müssen 600 Euro übersteigen. „Im Falle der Ausgaben für das Homeoffice fallen alle Arbeitsmittel unter Werbungskosten und auch die neu eingeführte Homeoffice-Pauschale bis höchstens 600 Euro. Will man alleine Werbungskosten geltend machen, muss man in der Summe auf 1600 Euro kommen. Die Behörde zieht nämlich den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro von der Gesamtsumme ab.“ Homeoffice-Pauschale, ein neuer höhenverstellbarer Schreibtisch für 900 Euro, ein ergonomischer Stuhl für 200 Euro, das Einrichten eines Arbeitszimmers, weil ein Kind ausgezogen ist. Auch ein neuer Laptop oder ein Locher zählen als Arbeitsmittel – 1600 Euro können schnell erreicht sein.

Wann kann man einen Antrag einreichen?

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann im laufenden Jahr bis Ende November eingereicht werden. Für 2022 kann der Antrag ab Oktober 2021 gestellt werden.

Wie schnell bekommen Arbeitnehmer mehr Geld?

„In den meisten Fällen richtet das Finanzamt den individuellen Freibetrag schnell ein, sodass der Arbeitnehmer schon nach der Gehaltsabrechnung im Folgemonat mehr Nettolohn bekommt“, erklärt Udo Reuß.

Wie kann ich eine Lohnsteuerermäßigung beantragen?

Der Antrag muss in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das Formular findet man online bei den Finanzbehörden.

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Was muss ich beachten?

„Ob das Finanzamt sofort Belege für alle Kosten einfordert oder ihnen auch eine Vorausrechnung für die Ausgaben über das Jahr genügt, entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort.“ Jeder Beleg für Arbeitsmittel ist also relevant, sagt Reuß. Wer eine Lohnsteuerermäßigung für 2021 beantragt, muss für das Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Es kann sein, dass durch die Einrichtung des Freibetrags eine Nachzahlung ansteht. Sinken die Werbungskosten wieder, muss dies dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden.

Welche Belege sollten Arbeitnehmer im Homeoffice für die Einkommenssteuererklärung 2021 jetzt schon sammeln?

Arbeitnehmer sollten für die Einkommensteuer 2021 die neu eingeführte Homeoffice-Pauschale beachten. Wenn sie Arbeitsmittel kaufen oder ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, sollten alle Belege dafür aufgehoben werden. Wer im Laufe des Jahres wieder ins Büro fahren muss, sollte die geänderte Pendlerpauschale beachten. Fernpendler können nämlich ab dem 21. Entfernungskilometer sogar 35 statt 30 Cent für die Fahrtkosten absetzen, sagt Reuß.

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