Wann müssen Radfahrer klingeln? Ein Unfallforscher erklärt, wie man mit dem richtigen Verhalten Unfälle vermeiden kann.
Radfahrer in der PflichtDekra-Experte erklärt das richtige Überholen von Fußgängern

Auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen müssen Radfahrer die Fußgänger rechtzeitig auf sich aufmerksam machen.
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Auf Wegen, die von verschiedenen Verkehrsteilnehmern frequentiert werden, kommt es oft vor, dass Radfahrer an Personen zu Fuß vorbeifahren. Zur Vermeidung von Schrecksekunden und Kollisionen gilt für Radelnde eine grundlegende Verhaltensregel: das frühzeitige Betätigen der Klingel. Dies erläutert Luis Ancona, welcher für die Prüforganisation Dekra als Unfallforscher arbeitet.
Personen, die zu Fuß gehen, nehmen von hinten kommende Radfahrer häufig erst wahr, wenn der Überholvorgang bereits eingeleitet wird. Ein rechtzeitiges akustisches Signal ermöglicht es den Fußgängern, adäquat zu handeln, etwa indem sie zur Seite ausweichen.
Zeitpunkt der Warnung und angepasste Geschwindigkeit
Laut dem Unfallforscher ist es aber entscheidend, das Klingelzeichen nicht erst unmittelbar vor dem Passieren zu geben. Zudem sollte die Fahrgeschwindigkeit verringert werden, für den Fall, dass die Passanten unvorhergesehen agieren und den Fahrweg kreuzen.
Erhöhte Aufmerksamkeit ist notwendig, wenn Gruppen von Spaziergängern unterwegs sind. Möglicherweise sind diese durch Unterhaltungen weniger aufmerksam, und es kann vorkommen, dass nicht jede Person das Signal gehört hat. Ein weiteres Gefahrenmoment ergibt sich durch Kinder und Hunde, weil deren Reaktionen impulsiver und schwerer vorhersehbar sein können.
Freundliche Kommunikation zur Konfliktvermeidung
Beim Überholen müssen Radfahrende immer einen genügenden seitlichen Abstand wahren. Um zu verhindern, dass das Klingeln als aufdringlich interpretiert wird und die Atmosphäre sich anspannt, kann eine freundliche Geste wie ein „Dankeschön“ bei der Annäherung oder nach dem Passieren hilfreich sein. „Generell verbessert ein höflicher Umgang die Dynamik zwischen Fußgängern und Radfahrern spürbar und das 'Danke' sollte zur Routine werden“, rät Luis Ancona.
Rechtliche Einordnung: Die Pflicht liegt bei Radfahrern
Die Rechtsprechung zu dieser Thematik belegt, dass auf kombinierten Geh- und Radwegen die primäre Verantwortung den Radfahrern obliegt. Sie genießen dort kein Vorrecht. Folglich sind Passanten nicht dazu angehalten, nach sich nähernden Fahrrädern Ausschau zu halten. Sie dürfen stattdessen darauf bauen, dass Radfahrer sich frühzeitig ankündigen – beispielsweise mittels eines Klingelzeichens. (dpa/red)
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