Post und Verbraucherschützer warnen: Drittanbieter verlangen für Nachsendeaufträge oft 100 Euro zu viel.
Post warnt vor KostenfalleDrittanbieter verlangen für Nachsendungen 100 Euro mehr

Die meisten Briefe tragen hierzulande Postboten der Deutschen Post aus. (Archivbild)
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Eine Warnung vor überteuerten Angeboten für Nachsendeaufträge wird von Verbraucherschützern und der Deutschen Post ausgesprochen. Nach Angaben des Bonner Unternehmens gehen jährlich rund 350.000 dieser Anträge, die aufgrund von Wohnortwechseln oder längerer Abwesenheit erfolgen, bei kostspieligen Drittfirmen im Internet ein.
Ein Nachsendeauftrag mit sechsmonatiger Laufzeit schlägt bei zahlreichen dieser Dienstleister mit circa 130 Euro zu Buche. Im Gegensatz dazu belaufen sich die Kosten für einen unmittelbar bei der Deutschen Post online erteilten Auftrag auf nur 32 Euro. Die Drittfirmen reichen den Antrag im Endeffekt lediglich an die Post durch und vereinnahmen die Preisdifferenz von etwa 100 Euro, ohne einen nennenswerten Mehrwert zu schaffen.
Rechtliche Verpflichtung der Post wird von Anbietern genutzt
Die tatsächliche Durchführung der Weiterleitung von Poststücken wird von der Post übernommen. Ein technisches System identifiziert, wenn ein Adressat unter der alten Anschrift nicht mehr gemeldet ist, woraufhin die neue Adresse auf das Schriftstück gedruckt und die Sendung umgeleitet wird. Eine rechtliche Vorgabe verpflichtet die Post, auch Anträge von Drittfirmen zu akzeptieren. Zwar werden die meisten Aufträge direkt bei der Post platziert, doch ungefähr jeder fünfte online erteilte Antrag hat seinen Ursprung bei diesen externen Dienstleistern.
Die Post hebt hervor, dass über die gesetzliche Verpflichtung hinaus keine Beziehung zu den betreffenden Firmen besteht. Der Konzern beanstandet, dass zahlreiche dieser Internet-Angebote eine gelbe Farbgebung aufweisen und ein Briefkasten-Symbol verwenden. Ferner erzeugen Textpassagen auf den Internetseiten bei oberflächlicher Betrachtung den Anschein, als würde der Auftrag unmittelbar bei der Post oder einem Tochterunternehmen erteilt.
Die Post informierte, man gehe „konsequent mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen Drittanbieter vor, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen“. Infolge juristischer Niederlagen wendet sich das Unternehmen jetzt an die Öffentlichkeit. Damit soll vermieden werden, dass das eigene Ansehen durch Klagen über die überhöhten Kosten der Drittfirmen Schaden nimmt. Für die Post entsteht kein finanzieller Gewinn, wenn Anträge direkt bei ihr eingereicht werden, weil sie ihre Vergütung ohnehin bekommt.
Stellungnahme der kritisierten Unternehmen
An die Betreiber der Webseiten nachsenden.info, nachsendeauftrag-direkt.com und nachsendung.info gerichtete Anfragen der Deutschen Presse-Agentur blieben vorerst ohne Reaktion. Das Unternehmen DPO Postservice aus Berlin, welches die Seite nachsendeauftrag-service.de unterhält, äußerte sich nicht spezifisch zum Vorwurf der „Preisfalle“. Stattdessen wurde darauf hingewiesen, dass Nachsendeanträge nicht ausschließlich an die Deutsche Post, sondern ebenso an weitere Zustelldienste weitergeleitet würden. DPO Postservice erklärte: „Sämtliche Leistungs- und Preisangaben werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen und vom Kunden vor Abschluss des Auftrags ausdrücklich bestätigt“.
Tatsächlich existieren in Deutschland neben der Deutschen Post, welche laut Angaben der Bundesnetzagentur für 85 Prozent des Briefvolumens zuständig ist, auch weitere Briefzusteller. Zu diesen zählen beispielsweise Xendis in NRW und die Pin AG in Berlin, die gemeinsam einen Marktanteil von ungefähr 15 Prozent erreichen.
Begründet die Weitergabe von Adressdaten an diese Konkurrenten demnach den Aufpreis von 100 Euro? Ein Sprecher der Post widerspricht dieser Darstellung. Kunden könnten auch bei der Deutschen Post unkompliziert zustimmen, ihre Adressänderung für andere Zustelldienste freizugeben. Verwirrend ist überdies die Werbeaussage mancher Drittfirmen, Kunden könnten sich den Gang zur Filiale ersparen. Dabei wird jedoch nicht erwähnt, dass der Antrag auch im Internet unter deutschepost.de/nachsendeservice eingereicht werden kann.
Juristisches Vorgehen gegen „Fake-Dienstleistungen“
Vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden die Angebote als „Fake-Dienstleistungen“ bezeichnet, gegen die juristische Schritte eingeleitet werden. Die Anbieter würden einen täuschenden Anschein erwecken oder entscheidende Auskünfte unterschlagen. Verbraucherschützer Heiko Dünkel weist darauf hin, dass solche Offerten oft an prominenter Stelle in den Internet-Suchergebnissen erscheinen.
Gegenwärtig läuft ein Verfahren des vzbv gegen ein Unternehmen aus Dubai, dessen deutsche Webseite mittlerweile erheblich eingeschränkt ist. Die Internetpräsenz habe den Anschein vermittelt, es sei ein Angebot der Deutschen Post. Ebenso hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich eine Unterlassungsklage gegen einen weiteren Anbieter durchgesetzt; dessen Seite ist nun nicht mehr online.
Die Thematik ist in der Politik ebenfalls geläufig. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, äußerte, dass bei Nachsendeaufträgen offenbar Vorsicht geboten sei. „Es ist gut, dass Verbraucherschützer und die Deutsche Post hier aufklären - dies kann Menschen, die Nachsendung benötigen, nur helfen.“ (dpa/red)
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