In Köln„Zu verschenken“-Kiste – wann für sie ein hohes Bußgeld droht und wann nicht

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Wann für diese Kisten ein Bußgeld droht.

Köln – Wie so oft im Leben ist gut gemeint nicht automatisch gut gemacht. Im Fall der Zu-verschenken-Kisten, die sich seit Ausbruch der Pandemie explosionsartig am Wegesrand vermehrt haben, verbirgt sich dahinter vermutlich auch nicht immer eine gute, also wohltätige oder umweltbewusste Absicht, sondern schlicht: Bequemlichkeit. Da sich die Spendenden damit die Müllentsorgung sparen wollen. Da kann das „Bitte mitnehmen-Schild“ schon mal zynisch wirken, und die Aktion teuer werden. Dann nämlich, wenn es sich laut Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) um eine „wilde Müllablagerung“ handelt. Wie ist das in Köln? Wir haben bei der Stadt nachgehakt.

Wann die Geschenke-Boxen verboten sind

Generell gilt: Wer den altmodischen Sessel, das ungeliebte Kleid oder den gelesenen Krimi, kurz: Dinge aus dem Haushalt, ob Kleinkram oder nicht, zum Verschenken auf dem Bürgersteig deponiert und ihrem Schicksal überlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Schließlich muss, wenn sich niemand für den Kram interessiert, die Kommune für die Entsorgung aufkommen.

Die Höhe des Bußgeldes ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, geregelt wird sie im „Bußgeldkatalog Müllentsorgung". Das Bußgeld richtet sich nach der Größe der Kiste, den Dingen, die sich darin befinden, der Menge, ob die Kiste andere Verkehrsteilnehmer behindert und welcher Aufwand mit der Entsorgung verbunden ist. Manche Kommunen sehen das nicht ganz so streng, zum Beispiel wenn die mit kleinen und nicht jugendgefährdenden Dingen gefüllte Kiste nur einen Tag auf dem Bürgersteig – und nicht im Weg “ steht. Sie sollte möglichst dicht an der Hauswand abgestellt werden, keine Rettungswege, Durchgänge, Türen oder den Gehweg blockieren. Rollstuhlfahrer und Kinderwagen müssen problemlos an der Kiste vorbeifahren können.

So regelt es die Stadt Köln mit den Bitte-mitnehmen-Kisten

Laut Stadt-Sprecherin Katja Reuter sei das Kölner Ordnungsamt wegen dieser Geschenke-Kisten bislang noch nicht im Einsatz gewesen. Es sei ja „eigentlich auch nicht erlaubt, Gegenstände auf den Bürgersteig oder im öffentlichen Raum abzustellen. Sie stellen eine Gefahr für Menschen mit Einschränkungen dar und sind Stolperfallen.“ Deshalb empfehle die Stadtverwaltung, alte Bücher, Geschirr oder Textilien an karitative Einrichtungen oder Bücherschränke abzugeben. Denn: „Sollte der Karton und die zu verschenkenden Teile nicht innerhalb kurzer Zeit sachgerecht entsorgt werden, müsste die Stadt wegen illegaler Müllentsorgung tätig werden.“ Je nach Art und Menge der Gegenstände würde dann ein Verwarn- oder Bußgeld festgesetzt.

Dieses Bußgeld kann Spendenden drohen

Der Bußgeldkatalog des Landes NRW liest sich da schon konkreter: Das Ablegen mehrerer kleiner Gegenstände aus dem Haushalt, wie Geschirr, Kochtopf oder  Kleidungsstücke kann demnach je nach Menge und Gewicht mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro geahndet werden. Haben die Gegenstände scharfe Kanten sind bis zu 300 Euro fällig. Flüssigkeiten können eine Strafe bis 500 Euro einbringen, Elektrogeräte bis zu 5000 Euro.

Kurz: Dinge, die eigentlich als Sperrmüll entsorgt werden sollten, wie Radios, Stühle oder Kisten können bis zu 150 Euro Strafe einbringen, einzelne Gegenstände größeren Umfangs wie Kühlschrank, Waschmaschine, Kommode, Badewanne oder mehrere Gegenstände kleinen Umfangs (etwa Nähmaschine oder Heizkörper) werden mit bis zu 750 Euro geahndet.    

Auch Unbeteiligte kann das unnötiges Geld kosten, denn die Entsorgungskosten werden letzten Endes über die Abfallgebühren auf jede Bürgerin und jeden Bürger umgerechnet. Weshalb der VKU dazu rät, fremde Gegenstände, die jemand von dem eigenen Haus abgestellt hat, dem Ordnungsamt zu melden.

Wann die Kiste nicht illegal ist und kein Bußgeld droht

Ein Bußgeld vermeiden kann, wer bei der Stadtverwaltung, beziehungsweise dem Ordnungsamt für seine Zu-verschenken-Kiste einen Antrag zur Sondernutzung des öffentlichen Bürgersteigs stellt. In diesem Fall darf die Kiste, vorausgesetzt sie behindert andere Verkehrsteilnehmer nicht, sogar mehrere Tage lang am Wegesrand stehen. Nachteil: Hierfür können Gebühren im zwei- bis dreistelligen Bereich anfallen.

Vielerorts nimmt es das Ordnungsamt nicht so streng, und sieht von einer Geldstrafe ab, wenn man folgendes beachtet:

• Die Box sollte – wie oben beschrieben – am richtigen Ort und nur maximal einen Tag aufgestellt sein • Spendende sollten nicht mitgenommene oder eventuell dazu gestellte Dinge fachgerecht entsorgen • Beim Inhalt sollte es sich nicht um jugendgefährdendes Material oder Müll handeln, sondern um wirklich Nützliches • Bei Regen sollte die Kiste weg vom Bürgersteig • Im eigenen Garten oder in der eigenen Garage können die Geschenke-Kisten legal angeboten werden. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, sollte sich vorab bei der Hausverwaltung informieren. 

Alternativen: Spenden für soziale Einrichtungen und Sperrmüll

Über Bücher freuen sich Antiquariate, Büchereien und soziale Einrichtungen, letztere auch über Möbel, Geschirr und Kleidung. Viele soziale Einrichtungen holen Brauchbares oft kostenfrei ab. Und dann gibt es ja noch die Online-Nachbarschaftsnetzwerke. Dinge, die nicht in einen anderen Haushalt, sondern in den Sperrmüll gehören, sollten dort auch hin. Der kann hier beantragt oder zum örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof gebracht werden.

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