Abo

Alkohol in BrötchenWo sich die Zutat versteckt und worauf Sie achten sollten

2 min
Aufbackbrötchen liegen in einem Brotkorb

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln: Alkohol kann in unerwarteten Produkten wie Aufbackbrötchen enthalten sein.

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln kann für Risikogruppen gefährlich sein. So erkennen Sie die unsichtbare Zutat.

Versteckter Alkohol: Worauf Verbraucher in Köln achten sollten

Nicht nur in Getränken, auch in Mahlzeiten ist Alkohol präsent. Offensichtlich ist dies bei Weinbrandpralinen oder in einer Rotweinsoße. Mitunter ist die Substanz aber auch in Lebensmitteln verborgen, in denen sie nicht vermutet wird. Beispielsweise wird Alkohol teilweise als Konservierungsmittel für Backwaren wie Croissants oder Aufbackbrötchen verwendet.

Aus diesem Grund empfiehlt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) eine sorgfältige Prüfung der Inhaltsstofflisten. Bei nicht verpackten Produkten, wie sie in Bäckereien in der Region angeboten werden, sollte man gezielt nachfragen, ob Alkohol verarbeitet wurde. Diese Vorsichtsmaßnahme ist insbesondere für Personengruppen relevant, bei denen der Konsum von Alkohol gesundheitliche Risiken birgt: Schwangere, Stillende, Kinder und trockene Alkoholiker.

Kennzeichnung von Alkohol auf der Zutatenliste

Laut Angaben des BZfE kann Alkohol als Konservierungsstoff oder zur Geschmacksverbesserung in diversen Erzeugnissen vorkommen. Dazu zählen neben den bereits erwähnten Backwaren auch Fertigkuchen, Nachspeisen, Konfekt, Soßen für Gegrilltes, Salatsaucen sowie Eiscreme.

Auf der Liste der Inhaltsstoffe sollte man auf folgende Bezeichnungen achten: „Alkohol“, „Ethanol“, „Äthanol“, „Ethylalkohol“ und „Trinkalkohol“. Des Weiteren müssen alkoholhaltige Bestandteile wie Rum, Weinbrand, Cognac, Amaretto oder Sherry deklariert sein.

Die Bedeutung von „alkoholfrei“ bei Getränken

Zudem macht das BZfE darauf aufmerksam, dass die Kennzeichnung „alkoholfrei“ auf Produkten wie Bier oder Wein nicht mit vollständiger Alkoholfreiheit gleichzusetzen ist. Erzeugnisse, die dieses Label tragen, können einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent aufweisen.

Im Gegensatz dazu enthalten Getränke mit dem Hinweis „0,0 % Alkohol“ oder „ohne Alkohol“ maximal 0,05 Volumenprozent. Die Verbraucherzentrale spricht für Schwangere eine Empfehlung für diese Getränke aus.

Allerdings sollten Kinder auch auf diese Alternativen verzichten. Die Begründung liegt darin, dass eine Gewöhnung an den Geschmack die Hemmschwelle für den Konsum von echtem Alkohol herabsetzen könnte. Ebenso raten Verbraucherschützer trockenen Alkoholikern vom Genuss von Getränken „ohne Alkohol“ ab. Der Grund hierfür ist, dass bereits die Erinnerung an den Geschmack einen Rückfall auslösen kann.

Alkohol in der Küche: Ein Restrisiko bleibt

Es ist ein Irrglaube, dass Alkohol beim Kochen oder Backen vollständig verdampft. Das BZfE empfiehlt deshalb, auf die Verwendung von Alkohol als Zutat zu verzichten, wenn Personen aus den erwähnten Risikogruppen mitessen. Ein intensives Aroma lässt sich stattdessen durch den Einsatz von Fruchtsäften, Gemüsebrühe sowie frischen Kräutern und Gewürzen wie Vanille, Zimt, Kardamom oder Anis erzielen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.