Anklage verlangt Haftstrafe nach tödlichem Bahnunfall
Aschaffenburg – Eineinhalb Jahre nach einem tödlichen Zugunfall in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft für einen wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mann eine Haftstrafe gefordert. Anklagevertreter Marco Schmitt plädierte am Mittwoch vor dem Amtsgericht Aschaffenburg auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Als Bewährungszeit schlug Schmitt drei Jahre vor.
Der Mann habe seine Pflichten verletzt, weil er nicht auf seinem Posten gestanden und die Bahnstrecke zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff nicht für den Zugverkehr gesperrt habe, obwohl Bauarbeiter an den Gleisen waren. Eine Regionalbahn hatte die zwei Männer am 1. September 2020 erfasst und getötet.
Einer der beiden Nebenklagevertreter verlangte eine Haftstrafe von vier Jahren wegen Totschlags durch Unterlassen. Das Geständnis des Angeklagten sei zu spät gekommen. Zudem habe er bisher nicht versucht, die Tat wiedergutzumachen. „Sie haben es in Kauf genommen, dass sowas passieren kann.” Der zweite Nebenklagevertreter stellte keinen Antrag, sagte aber, der Angeklagte verdiene keine Bewährungsstrafe. „Er hat sich nicht entschuldigt.”
Verteidiger Christian Giloth, der die Vorwürfe der Anklage am Morgen eingeräumt hatte, plädierte wegen fahrlässiger Tötung auf eineinhalb Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Als Geldauflage halte er 2000 Euro für angemessen, zu 50 Euro je Monat.
Der Verdächtige war laut Anklage als Sicherungsaufsichtskraft bei den Bauarbeiten an der bayerisch-hessischen Landesgrenze für die Sicherheit der 22 und 34 Jahre alten Arbeiter verantwortlich. Der 29-Jährige soll sich mehr mit seinem Handy beschäftigt haben als auf den Zugverkehr zu achten und die Männer zu warnen. „Sie sind dafür bezahlt worden, auf das Leben von Menschen achtzugeben”, sagte Oberstaatsanwalt Schmitt zum Angeklagten.
Das Urteil sollte noch am Mittwoch gesprochen werden.
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