Kohl-TonbänderBundesgerichtshof verhandelt nun doch über Klage von Kohls Witwe

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Maike Kohl-Richter

Maike Kohl-Richter

Karlsruhe – Im erbitterten Streit zwischen der Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter und dem Journalisten Heribert Schwan sieht der Bundesgerichtshof (BGH) noch Klärungsbedarf. Die Sache sei nicht geeignet, „ohne ein vorheriges Rechtsgespräch entschieden zu werden“, teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Eigentlich sollte am Vormittag bereits das Urteil verkündet werden. Nun wollen die obersten Zivilrichter den Fall doch verhandeln. Als Termin dafür wurde der 20. August bestimmt. (Az. III ZR 136/18)

Kohls Witwe will von dessen früherem Ghostwriter wissen, ob er von den langen Gesprächen mit dem Altkanzler (1982 bis 1998) noch Mitschnitts-Kopien besitzt. Kohl hatte sich 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen in seinem Haus in Ludwigshafen-Oggersheim mit dem WDR-Journalisten getroffen. Die etwa 630 Stunden Gespräch, die Grundlage für Kohls Memoiren sein sollten, zeichnete Schwan auf.

Höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte

Nachdem drei der geplanten vier Bände erschienen waren, überwarfen sich Kohl und Schwan. 2014 veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit dem früheren CDU-Parteichef den Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Darin zitierte er etliche abwertende Urteile Kohls über andere Politiker und gesellschaftliche Größen.

Kohl klagte und bekam in mehreren Instanzen recht. Zahlreiche Textstellen wurden verboten. Kurz vor seinem Tod 2017 erstritt der 87-Jährige die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte in Höhe von einer Million Euro. Nach bisheriger Rechtsprechung ist der Anspruch aber nicht auf seine Witwe und Erbin übertragbar.

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Kohl hatte zu Lebzeiten die Herausgabe der Original-Kassetten mit den Mitschnitten erstritten. Nun will seine Witwe auch an Kopien, Abschriften und andere Unterlagen kommen. Die Auskunftsklage soll das vorbereiten. Zuletzt hatte das Kölner Oberlandesgericht entschieden, dass Schwan über Anzahl und Verbleib der digitalen und sonstigen Kopien Auskunft geben muss. Weitere Ansprüche seien verjährt.

Der BGH hatte im März über die Revisionen beider Parteien verhandeln wollen. Wegen der Corona-Pandemie musste der Termin ausfallen. Eigentlich sollte der Fall dann rein nach Aktenlage entschieden werden. Nun sind aber offensichtlich noch Fragen aufgetaucht. (dpa)

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