Gericht kippt EilantragSchäfer darf Weseler Wölfin „Gloria“ nicht abschießen

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78 getötete oder verletzte Schafe gehen seit 2018 nachweislich auf das Konto der Wölfin „Gloria“. (Symbolbild)

Düsseldorf/Wesel – Ein Schäfer aus dem Kreis Wesel ist mit seinem Eilantrag auf Abschuss der dort lebenden Wölfin „Gloria“ gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte es vorerst ab, den Kreis zur Tötung des Tiers zu verpflichten, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es laufe ein weiteres reguläres Klageverfahren, es sei dem Schäfer zuzumuten, dieses Hauptsacheverfahren mit einer gründlichen Prüfung des Falls abzuwarten, argumentierte das Gericht (Az.: 28 L 2558/20).

Wölfin „Gloria“ tötete und verletzte 78 Schafe seit 2018

Auch wenn in der Zwischenzeit womöglich weitere Schafe von dem Wolf gerissen werden könnten, so rechtfertige das keine Eilentscheidung, so das Gericht. Wölfe seien eine streng geschützte Art und ihre Tötung im nationalen wie europäischen Recht verboten. Außerdem bekomme der Tierhalter eine Entschädigung für getötete Schafe.

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Nach Zählung des Rheinischen Bauernverbandes gehen 78 getötete oder verletzte Schafe sowie 14 Stück Damwild seit 2018 nachweislich auf das Konto der Wölfin „Gloria“. Weidetierhalter und Bauern am Niederrhein haben sich in einem Bürgerforum zusammengeschlossen und fordern den Abschuss.

Sie befürchten, dass der Wolf seine Attacken auf Weidetiere auch an Wolfsnachwuchs weitergibt. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hatte sich skeptisch gegenüber Abschussforderungen geäußert. Das Gericht plane in dem Hauptsacheverfahren um den Abschuss eine mündliche Verhandlung im zweiten Quartal des Jahres, hieß es in der Mitteilung. (dpa)

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