Fall LübckeMutmaßlicher Mörder kündigt Erklärung an

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Lübcke Angeklagter 1806

Stephan Ernst (l.), der des Mordes an dem Politiker Lübcke angeklagt ist, und Markus H. (r.), der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist, im Gerichtssaal.

Frankfurt/Main – Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der mutmaßliche Täter Stephan Ernst über seine Anwälte eine ausführliche Einlassung angekündigt. Sein Mandant wolle „unmissverständlich klarstellen“, dass er zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen eine Stellungnahme abgeben werde, sagte Frank Hannig, einer der beiden Verteidiger von Stephan Ernst, am Dienstag in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dazu werde es aber frühestens nach der Sommerpause kommen.

In dem unter hohen Sicherheitsvorkehrungen laufenden Prozess geht es bei der Beweisaufnahme derzeit um Vernehmungsvideos, in denen der deutsche Angeklagte widersprüchliche Angaben zu der Tat machte.

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Der CDU-Politiker Lübcke war im Juni 2019 im Garten seines Wohnhauses erschossen worden. Die Anklage wirft Ernst vor, aus rechtsextremistischen Motiven heraus die Tat begangen zu haben. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. (dpa)

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