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Gute Standortbedingungen für Familienunternehmen in Hessen

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München – In einem Vergleich der Standortbedingungen für Familienunternehmen landet Hessen in der Spitzengruppe. Das ist das Ergebnis des am Donnerstag erstmals vorgestellten Bundesländerindexes des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen. Die Forscher verglichen alle sechzehn Bundesländer. Bayern und Sachsen schneiden unter den Flächenländern am besten ab. Hessen landet knapp hinter Baden-Württemberg auf Platz vier und könne somit noch zur Spitzengruppe gezählt werden.

Die Wissenschaftler betrachteten die fünf Bereiche Steuern, Arbeit und Humankapital, Finanzierung, Infrastruktur und Institutionen. Die Kategorien wurden anhand der Ergebnisse einer Unternehmensbefragung gewichtet und flossen unterschiedlich stark in den Index ein - besonders wichtig waren den Familienunternehmen demnach Arbeit und Humankapital und Infrastruktur. In der Kategorie Institutionen schneidet Hessen besonders gut ab und landet auf dem zweiten Rang unter den Flächenländern. Ein Ausreißer ist das Thema Steuern: Hier gehört Hessen mit Platz zehn unter den Flächenländern eher zum hinteren Ende der Liste.

Die drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin wurden getrennt von den Flächenländern untersucht, weil sie laut Autoren aufgrund struktureller Unterschiede nur schwer vergleichbar sind. Hier liegt Hamburg knapp hinter Berlin, Bremen schneidet schlechter ab.

Unter den Flächenländern liegen Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz auf den hinteren Plätzen. Sie alle weisen recht ähnliche Punktwerte auf. Diese Bundesländer können laut Ranking dennoch attraktiv für Familienunternehmen erscheinen, weil die Standortanforderungen je nach Branche und Geschäftsmodell sehr unterschiedlich seien. „Beispielsweise bieten die im Schlussfeld positionierten Länder vergleichsweise attraktive steuerliche Bedingungen durch niedrige durchschnittliche Hebesätze bei der Gewerbesteuer und moderate Grundsteuer- und Grunderwerbsteuersätze.”

© dpa-infocom, dpa:220804-99-267875/2 (dpa/lhe)