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Kind verdurstet: Anklage fordert lebenslange Haft

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Darmstadt – Nach dem Tod eines 13 Monate alten Jungen durch Verdursten hat die Anklage vor dem Landgericht Darmstadt auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für die Mutter plädiert. Die Angeklagte hatte im Prozess gestanden, im Oktober 2021 ihren Sohn in der Rüsselsheimer Wohnung eine Woche lang nicht versorgt zu haben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten hat das Kind anfangs in seinem Zimmer noch geschrien. Dass dies die 26 Jahre alte Mutter in der vermüllten Zwei-Zimmer-Wohnung nicht gehört haben will, glaubte die Staatsanwältin nicht.

Bei der Angeklagten waren Depressionen, eine posttraumatische Belastungsstörung und eine Identitätsstörung diagnostiziert worden. Die Mitte Oktober 2021 durchgebrochene, aber nicht durchgängig vorherrschende Identitätsstörung soll die Mutter gehindert haben, ihr Kind zu versorgen. Dem folgte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht.

Zeugen hatten geschildert, dass die Angeklagte im Tatzeitraum zeitlich orientiert und in der Lage war, Essen zu bestellen. Ebenso soll sie Verwandte und Bekannte, die sie besuchen wollten, mit plausiblen Erklärungen weggeschickt haben. Da die Angeklagte nicht die ganze Woche von der Identitätsstörung beherrscht war, hätte sie ihr Kind versorgen können, so die Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung folgte dem psychiatrischen Gutachten und plädierte wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit auf drei Jahre Freiheitsstrafe, an die eine Therapie anschließen sollte. Urteilsverkündung ist am 5. Juli.

© dpa-infocom, dpa:220620-99-733728/3 (dpa/lhe)