„Grundrechte verletzt“Polizist zieht wegen „Aloha“-Tattoo vor Verfassungsgericht

Das Beamtengesetz des Freistaates Bayerns besagt, dass sich Polizeivollzugsbeamte nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen dürfen. (Symbolbild)
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