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Verfahren wegen Untreue gegen Ex-Bürgermeister eingestellt

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Gießen – Das Landgericht Gießen hat das Untreue-Verfahren gegen den früheren Bürgermeister von Hirzenhain eingestellt. Dieser sowie ein wegen Beihilfe angeklagter Architekt sollen als Auflage insgesamt 30.000 Euro zahlen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der Wetterau-Gemeinde in dem Fall ein Schaden von etwa 48.000 Euro entstanden war.

Demnach hatte im Zusammenhang mit dem starken Zuzug von Asylsuchenden im Jahr 2015 ein Gebäude zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden sollen. Dafür gab es einen Beschluss der Gemeindevertretung. Im weiteren Verlauf sollen der Ex-Rathauschef Freddy Kammer und der Architekt, so der ursprüngliche Vorwurf, das Projekt „eigenständig und einvernehmlich” erweitert haben. Die Gemeinde stoppte laut Anklage das Vorhaben, nachdem die erwarteten Gesamtkosten am Ende deutlich gestiegen waren. Der angenommene Schaden von 48.000 Euro bezog sich laut Staatsanwaltschaft auf das Honorar des Architekten.

Dem Gerichtssprecher zufolge hatten die Angeklagten das „äußere Geschehen” eingeräumt, aber darauf verwiesen, damals eine andere rechtliche Bewertung der Dinge vorgenommen zu haben. 25.000 Euro der vom Gericht beschlossenen Geldauflage soll dem Sprecher zufolge der Architekt tragen, 5000 Euro der Ex-Rathauschef. Das Geld soll an die Gemeinde Hirzenhain gehen. Die Entscheidung des Gerichts war bereits am Dienstag ergangen.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-699534/3 (dpa/lhe)