Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

BGH prüft erneut Streit um deutsche Architekten-Honorare

Lesezeit 1 Minute

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute (9.00 Uhr) erneut den Streit um deutsche Architekten-Honorare. Der Inhaber eines Ingenieurbüros aus Nordrhein-Westfalen macht eine offene Forderung von mehr als 100.000 Euro geltend. Nach einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist es aber fraglich, ob die bis 2021 geltende deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) noch angewandt werden durfte.

Auf dieser Grundlage hatte der Planer sein Honorar berechnet. Seit 2021 gibt es eine neue HOAI. Danach müssen sich die Honorare nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindest- und Höchstsätzen bewegen. Sie sind seitdem frei verhandelbar.

Der BGH hatte das Verfahren ausgesetzt und verhandelt jetzt auf Grundlage eines EuGH-Urteils vom 18. Januar dieses Jahres erneut über den Fall. Kernfrage ist, ob sich Planer nach der vom EuGH schon 2019 festgestellten Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze bei Altverträgen auf diese berufen können (VII ZR 174/19). Der BGH könnte noch am Donnerstag sein Urteil sprechen.

© dpa-infocom, dpa:220601-99-511513/2 (dpa)