Corona-Regeln: Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt

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Düsseldorf – Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie Isolation bei einem positiven Test: Das Landesgesundheitsministerium hat die bekannten Corona-Vorsichtsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen sowie die Test- und Quarantäne-Verordnung ohne Änderung bis zum 23. September verlängert. Das teilte es am Donnerstag mit.

Die im Frühjahr vor allem auf Drängen der FDP zurückgefahrenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes gelten bis zu diesem Datum. Über anschließende, wieder weitergehende Vorgaben des Bundes für Herbst und Winter wird derzeit diskutiert. Dazu hatten Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein Konzept vorgestellt.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland bleibt mit der Fortschreibung die Maskenpflicht in öffentlichen Bussen und Bahnen ebenso erhalten wie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in Flüchtlings- und Wohnungslosenunterkünften. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur von Besuchern mit aktuellem negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften könne für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden, hieß es. Gleiches gelte für Justizvollzugsanstalten und ähnliche Häuser.

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Wer positiv getestet ist, muss weiterhin grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht jedoch die Möglichkeit, sich freizutesten. In NRW ist hierfür weiter ein negativer offizieller Corona-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich. Ein selbst gemachter Test reicht nicht aus. Das Freitesten bleibt den Angaben zufolge nach den bundesrechtlichen Regelungen kostenlos. Die Verlängerungen der NRW-Corona-Regelungen treten am 25. August in Kraft. Bis dahin greift die Verlängerung, die im Juli erfolgt war.

© dpa-infocom, dpa:220818-99-438157/3 (dpa/lnw)

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