Erzieherin sperrt mehrfach Kind ein: Geldstrafe
Hagen – Weil sie mehrfach ein Kind eingesperrt hat, ist eine ehemalige Kita-Leiterin aus Hagen vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Die Anklage hatte der 58-Jährigen in mehreren Fällen Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen. Nach anfänglichem Abstreiten hatte sie am Donnerstag überraschend einen Teil der Taten über ihren Verteidiger eingeräumt. So gab sie zu, ein Kind zeitweise in einer Garderobe und einen Kletterraum gesperrt zu haben, wie ein Gerichtssprecher sagte. Auch räumte sie ein, ein Kind gezwungen zu haben, in einem engen Raum auf einem Stuhl zu sitzen. Die einzige Kollegin in der von Eltern getragenen, inzwischen geschlossenen Einrichtung hatte diese und noch einige andere Vorfälle dokumentiert und zur Anzeige gebracht.
Einige Vorwürfe waren im Prozess fallen gelassen worden. „Nicht alles, was schlechte Pädagogik ist, ist auch eine strafbare Handlung”, gab der Gerichtssprecher die Begründung des Gerichts wieder. Auch seien die eingeräumten und nun bestraften Taten nicht schwerwiegend genug gewesen, um ein Berufsverbot zu rechtfertigen. So hatte die Kollegin der Leiterin vorgeworfen, sie habe den Kindern wiederholt unangemessen gedroht, etwa dass sie in einem „Zauberspiegel” verschwinden würden oder die Polizei käme, wenn sie nicht gehorchten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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