Euskirchen – Ein notorischer Krimineller hat in Euskirchen seine nächste Haftstrafe kassiert, diesmal wegen gemeinschaftlichen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls. Das Schöffengericht unter der Leitung von Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte den 50 Jahre alten Dieter M. (Name geändert) am Montag zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.
Der Mann aus dem Euskirchener Stadtgebiet war an Silvester 2021, zehn Monate nach seiner bis dahin letzten Haftentlassung, mit zwei Komplizen in einem Weilerswister Ortsteil in das Haus einer „relativ wohlhabenden Frau“ eingestiegen, wie Schmitz-Jansen es formulierte. Sie ist dem Publikum eines TV-Verkaufssenders durch den Handel mit Haarpflegeprodukten bekannt.
Am Tresor gescheitert
Die Einbrecher hatten gewaltsam ein Fenster des Ankleidezimmers geöffnet. Sie durchsuchten Schränke und andere Möbelstücke, auch an einem Tresor machten sie sich zu schaffen, allerdings ohne Erfolg.
Als Beute stellten sie wertvolles Meißener Porzellan zum Abtransport bereit. Kurz vor Vollendung des Diebeszugs wurden sie gestört, und zwar vom Chauffeur der Hausbewohnerin, wie es in einem Bericht der Polizei hieß. Als er die Einbrecher ansprach, warf einer von ihnen einen Porzellanteller nach ihm, der zu Bruch ging. Schließlich gelang dem Trio die Flucht.
Ein Schuhabdruck und andere Spuren am Tatort führten die Ermittler zu Dieter M. als Verdächtigem. Vor Gericht räumte er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ohne Umschweife ein. Wer seine Mittäter gewesen waren, verriet er nicht. „Die Namen kann er nicht nennen – das ist Familie“, sagte sein Verteidiger.
Teuren Porzellanteller nach Chauffeur geworfen
Wer Meißener Porzellan nach dem Chauffeur geschleudert hatte, blieb ebenfalls offen. „Ich habe keinen Teller in der Hand gehabt und keinen Teller geschmissen“, sagte der Angeklagte auf eine entsprechende Frage von Schmitz-Jansen.
Der Vorsitzende benötigte mehrere Minuten, um die 24 Eintragungen aus dem Bundeszentralregisterauszug des Euskircheners zu verlesen. Er hatte im Alter von 17 Jahren zum ersten Mal vor Gericht gestanden, ebenfalls wegen Diebstahls.
Sein Vorstrafenregister führt quer durch das Strafgesetzbuch. In den zurückliegenden Jahren wurde er wegen Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fischwilderei verurteilt, ebenso wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, Steuerhinterziehung und Sachbeschädigung – und mehrfach wegen Wohnungseinbruchdiebstahls.
Der Familie die Schuld gegeben
„Sie kommen nett und sympathisch rüber. Sie sind handwerklich geschickt“, sagte Schmitz-Jansen über den Mann, der keine Berufsausbildung hat und mit Schrotthandel sein Geld verdient hatte, ehe er am 22. August in Untersuchungshaft wanderte. „Warum zum Henker“, so der Vorsitzende weiter, „müssen Sie immer wieder einbrechen?“ Der Angeklagte erklärte, er werde immer wieder von seiner Familie zu Straftaten gedrängt – „von meiner Scheißfamilie“.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wertete das Geständnis zugunsten des 50-Jährigen. Seine einschlägigen Vorstrafen stufte sie als strafschärfend ein. Während sie zwei Jahre und zwei Monate Haft forderte, plädierte der Verteidiger auf maximal 18 Monate.
Noch drei Jahre im Gefängnis
Das Gericht blieb mit dem Urteil zwischen diesen Anträgen. Zu den 21 Monaten werden nun Reststrafen aus vorangegangen Verurteilungen addiert, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Unter dem Strich, so Schmitz-Jansen, stünden Dieter M. dadurch etwa drei Jahre im Strafvollzug bevor.
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„Mir tut das wahnsinnig leid“, sagte M. im Schlusswort. Nach dem Urteil verabschiedete er sich per Handschlag vom Vorsitzenden und der Staatsanwältin.



