Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

BürgeranträgeBauausschuss in Bad Münstereifel rudert wegen Winterdienstverträgen zurück

3 min
Ein Räumfahrzeug fährt in der Eifel durch einen Kreisverkehr.

Wo besteht Räumpflicht? Mit dieser Frage beschäftigten sich nun die Bad Münstereifeler Politiker.

Anwohner aus Bad Münstereifel-Schönau hatten beantragt, dass ihre beiden öffentlichen Straßen wieder in den Winterdienstplan aufgenommen werden.

Anwohner der Holzmülheimer Straße und des Hammerbergwegs in Schönau haben schriftlich beantragt, dass ihre Straßen wieder in den Winterdienstplan der Stadt Bad Münstereifel aufgenommen werden. Damit reagierten sie per Bürgerantrag auf den Beschluss im Bau- und Feuerwehrausschuss aus dem Juni. Einstimmig hatte das Gremium die Kündigung privater Winterdienstverträge beschlossen. Anwohner der beiden Schönauer Straßen, die sich zu ihren Anträgen im Ausschuss äußern durften, waren der Auffassung, es handele sich um öffentliche Straßen.

„Das sehen wir auch so“, sagte Bernhard Ohlert (CDU), der zugleich mitteilte, dass der Ausschuss wohl einem Trugschluss unterlegen war. „Wir waren davon ausgegangen, dass es sich um Privatstraßen und keine öffentlichen Straßen handelt“, sagte er und kommt deshalb zu dem Schluss: „Wenn es sich um öffentlich gewidmete Straßen handelt, besteht auch eine Räumpflicht.“ Man sei nicht davon ausgegangen, dass private Winterdienstverträge für öffentliche Straßen bestünden, so Ohlert. Doch genau das sei teilweise der Fall, bestätigte ihm Bauhofleiter Peter Mey.

Nicht nur in Schönau, auch im Höhengebiet „brodelt es“

Davon betroffen sein könnten auch noch andere Straßen. „Im Höhengebiet brodelt es“, sagte der SPD-Ratsherr Frank Terschanski. Streitpunkt ist beispielsweise der Wohnplatz Kop Nück, der nur über die gleichnamige Straße erreicht werden kann. „Wie soll das über einen privaten Dienstleister gehen?“, fragte Terschanski.

Das Problem für die Stadt Bad Münstereifel und deren Bauhof besteht aber weiterhin. „Unsere Kapazitäten sind endlich. Wir haben nur vier Fahrzeuge für das gesamte Stadtgebiet“, sagte Peter Lanzerath, kaufmännischer Betriebsleiter der Stadtwerke. Aus diesem Grund habe man die Straßen auch unter Zuhilfenahme der Straßenreinigungssatzung kategorisiert. Unter Kategorie eins fallen laut Lanzerath beispielsweise überregionale Straßen, auf denen Schulbusse fahren. Kategorie zwei seien Anliegerstraßen. Kategorie drei beinhalte schließlich Straßen im Außenbereich.

Auf zwei Ausschreibungen erhielt die Stadt Bad Münstereifel ein Angebot

„Bei starkem Schneefall räumen wir erst die Kategorie eins, fahren dann die Kategorie zwei, und dann ist die Kategorie eins wieder zugeschneit. Zu Kategorie drei kommen wir erst sehr spät, und wir können sie uns eigentlich wegen unserer Kapazitäten nicht leisten“, so Lanzerath. Aus diesem Grund habe man den Außenbereich bislang mit privaten Winterdienstverträgen abgedeckt. Doch auf zwei EU-weite Ausschreibungen hatte sich tatsächlich nur ein Anbieter gemeldet.

Der Argumentation konnte der Ausschuss nicht ganz folgen. „Wenn man eine Straße nicht reinigt, hat das andere Auswirkungen, als wenn man sie nicht räumt“, fand Ohlert. Es handele sich bei den beiden genannten immer noch um öffentliche Straßen. Da sei es dann bei nicht geräumter Straße problematisch, wenn beispielsweise die Feuerwehr oder der Rettungsdienst nicht vordringen könnten.

Satzung wird im Hinblick auf den Winterdienst überprüft

Einstimmig hat der Bau- und Feuerwehrausschuss deshalb beschlossen, dass die Verwaltung die Straßen- und Reinigungssatzung im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich auch mit Blick auf die Zuständigkeit des Winterdienstes überprüft und gegebenenfalls aktualisiert und dementsprechend den Räum- und Streuplan anpasst.

„Wir schauen uns die Straßen an. Auf allen öffentlichen Straßen sollte es einen Winterdienst geben“, sagte der Ausschussvorsitzende Florian Hammes (CDU).