Die IG Kernstadt hat es schon getan – und alle Bürger können Einspruch gegen die geplante Fußgängerzone in Bad Münstereifel erheben.
Innenstadt-PlanungBad Münstereifel bereitet Fußgängerzone vor – Es gibt Widerstand

Die Werther Straße in Bad Münstereifel ist schon längst Fußgängerzone. Andere Teile sollen nun folgen.
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An diesem Freitag endet die Einspruchsfrist gegen die von der Stadt Bad Münstereifel beabsichtigte „Teileinziehung von Straßen und Straßenteilstücken im Bereich der Kernstadt.“ Von ihrer Einspruchsfrist Gebrauch gemacht hat die IG Kernstadt, die gegen das vom Stadtrat im März 2023 mehrheitlich beschlossene Verkehrskonzept, hier insbesondere die Einrichtung einer Fußgängerzone im südlichen Kernstadt-Bereich, ist.
Auch die SPD, die im Stadtrat gegen das Verkehrskonzept gestimmt hatte, ruft die Bürger auf, Einspruch gegen die Teileinziehung zu erheben. Einwendungen können noch bis einschließlich Freitag, 9. Mai, per E-Mail unter verkehrskonzept@bad-muenstereifel.de bei der Stadt eingereicht werden.
Was beabsichtigt die Stadt Bad Münstereifel mit der Teileinziehung?
Mit der Teileinziehung von Orchheimer Straße, Markt, Marktstraße und Werther Straße will die Stadt die Einrichtung der Fußgängerzone vorbereiten. Bisher handelt es sich um eine Gemeindestraße mit der Beschränkung „Verkehrsberuhigter Bereich“ mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Zukünftig sollen diese Straßen vollständig oder teilweise zu Gemeindestraßen mit Beschränkung auf Fußgängerverkehr sowie werktags von 7 bis 11.30 Uhr auf Lieferverkehr mit dem Zusatz „Bewohner frei“ umgewandelt werden.
Diese Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten ist nötig, um später die Fußgängerzone einrichten zu dürfen. Dieser Teileinziehungsprozess kann laut Verwaltung – so hat sie es im Rat Ende Oktober kundgetan – nun schon bedenkenlos vorbereitet werden, eine Umsetzung erfolge erst, wenn der Stadtrat dies wünsche. In der Sitzung im September war die Teileinziehung vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt worden, weil man fälschlicherweise davon ausgegangen war, dass die Umsetzung unmittelbar nach Ende des Prozesses erfolgen müsse. Das hätte dem Wunsch der Politiker widersprochen, dass die Fußgängerzone erst nach Abschluss aller Straßenbaumaßnahmen in der Kernstadt eingerichtet werden soll.
Wie äußert sich die SPD in ihrem Aufruf zum Einspruch?
Die SPD findet, dass mit der Teileinziehung von Straßen die Zusage gebrochen wurde, keine Änderungen an der Verkehrsführung durchzuführen, bevor die Bauarbeiten in der Kernstadt abgeschlossen sind. In Folge des Prozesses würden sämtliche Parkplätze in den Straßen wegfallen und der Stadt wichtige Parkeinnahmen entgehen.
Ferner behauptet die SPD, dass eine große Mehrheit der Kernstadtbewohner das Verkehrskonzept abgelehnt habe. Vermutlich meint die SPD das angestrebte Bürgerbegehren der IG Kernstadt, für das mehr als 1600 Unterschriften gesammelt wurden.
Was steht im Einspruch der IG Kernstadt?
Für die IG Kernstadt ist klar, dass die Stadt das ursprüngliche Verkehrskonzept aufgegeben habe, weil sie die Straße nicht in eine Fußgängerzone, sondern eine Gemeindestraße mit Beschränkung auf Fußgänger und Lieferverkehr umwidmen will. „Wir begrüßen aber, dass die Stadt die Absicht aufgegeben hat, die Straßenbereiche in eine Fußgängerzone umzuwidmen“, schreibt die IG Kernstadt – auch weil so die Zufahrtsmöglichkeiten für Bewohner und Eigentümer weniger beschränkt seien.
Die Umwidmung bringe allerdings keinen Vorteil gegenüber der jetzigen Regelung. Auch der Begriff des Bewohners sei unklar: „Sind Bewohner Bürger der Stadt Bad Münstereifel, oder nur Bewohner der Kernstadt? Wo beginnt und wo endet die Kernstadt? Gelten als Bewohner auch Hotelgäste, Gewerbetreibende und Freiberufler und deren Mitarbeiter, die in der Kernstadt arbeiten? Ferner ist nicht erkennbar, wie die Berechtigung der Fahrzeugführer beim Befahren der Straßen kontrolliert werden soll.“
Wie die SPD spricht die IG außerdem die Parksituation innerhalb des Stadtmauerrings an, die sich durch das Verkehrskonzept erheblich verschlechtere. Unter anderem fordert die IG die komplette Rücknahme des beschlossenen Verkehrskonzeptes.
Was sagt die Stadt zu dem Einspruch und dem SPD-Aufruf?
Mit einigen der aufgestellten Behauptungen hat diese Zeitung die Stadt konfrontiert. So sei eine Gemeindestraße mit Beschränkung auf Fußgängerverkehr nur eine andere Begrifflichkeit für eine Fußgängerzone.
Mit „Bewohner“ seien diejenigen Bad Münstereifeler gemeint, die tatsächlich Bewohner der Straßen seien, die nun teileingezogen werden würden, also der späteren Fußgängerzone. Hotelbetriebe, die nur über die Fußgängerzone erreicht werden könnten, gebe es dort keine. Betriebe im Johannisquartier könnten über Queren der Fußgängerzone erreicht werden. Ausnahmeregelungen für Einzelfälle wie Umzüge soll es später geben. Zunächst gelte es aber, die Einwendungen abzuwarten und der Politik zur Beratung vorzulegen.
Konkrete Planungen, die Verkehrsführung schon nach der Teileinziehung zu ändern, gebe es nicht. Die Wiederaufbauarbeiten in der Kernstadt als auch die Vorbereitungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone würden noch etliche Zeit in Anspruch nehmen. Die Entscheidung über den Zeitpunkt, wann die neue Verkehrsführung gelte, treffe die Politik.
Ob tatsächlich eine Mehrheit der Kernstadtbewohner gegen das Verkehrskonzept sei, konnte die Stadt nicht bestätigen. Ferner weist sie darauf hin, dass die Politik die Verkehrsführung eine gewisse Zeit nach der Umsetzung prüfen und neu bewerten wolle.