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Rollende Bordelle in BlankenheimBürger verärgert über Prostitution

Lesezeit 3 Minuten

Auf dem Parkplatz an der B 51 bei Blankenheim werden in drei Wohnwagen sexuelle Dienstleistungen angeboten.

Blankenheim – Kürzlich ist die Einführung einer Sexsteuer in Blankenheim gescheitert, nachdem Bürger zuvor Unverständnis über dieses Vorhaben geäußert hatten. Gleichzeitig gab es auch Beschwerden angesichts von Wohnmobilen oder Wohnwagen, in denen Prostituierte ihre Dienstleistungen anbieten.

Denn egal aus welcher Richtung Besucher nach Blankenheim kommen, sie fahren stets an solchen Wohnwagen vorbei. Daran dürfte sich auch so schnell nichts ändern.

„Diese Fahrzeuge dürfen dort stehen“

Für den Parkplatz an der B 51, auf dem tagtäglich mehrere Wohnwagen mit roten Lampen stehen, ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. „Diese Fahrzeuge dürfen dort stehen“, erklärte Bernd Aulmann, Pressesprecher der Niederlassung Euskirchen des Landesbetriebs. Denn es handele sich um einen Parkplatz an einer öffentlichen Straße, der von angemeldeten Fahrzeugen benutzt werden dürfe. „Und die betreffenden Fahrzeuge und Anhänger sind alle angemeldet“, sagte Aulmann.

Anders sehe es aus, falls diese rollenden Unterkünfte nicht angemeldet seien. „Dann würden unsere Mitarbeiter zunächst eine Mitteilung an den Fahrzeugen hinterlassen, und nach einer gewissen Frist würden wir sie dann abschleppen lassen.“

Keine Beschwerden

Möglichem Ärger kommen die Beteiligten auch zuvor, indem sie mittlerweile jede Nacht die rollenden Bordelle wegfahren lassen. Damit vermeiden sie einerseits Brandanschläge, wie sie früher öfters vorkamen, und machen sich gleichzeitig keines Verstoßes gegen geltende Vorschriften schuldig. „Angemeldete Anhänger dürfen bis zu 14 Tage lang auf einem solchen Parkplatz abgestellt werden“, erläuterte der Pressesprecher. Spätestens nach Ablauf dieser Frist müssten sie weggefahren werden.

Wenn man verhindern wolle, dass die besagten Fahrzeuge den ganzen Tag auf einem Parkplatz stehen, dann müsse man zusätzliche Schilder aufstellen, mit denen die erlaubte Parkdauer zum Beispiel auf zwei Stunden beschränkt werde. Doch dies sei nicht erstrebenswert. Denn der Parkplatz sei etwa für Lastwagen gedacht, deren Fahrer laut Gesetz auch längere Pausen einlegen müssten. „Im Fall der B 51 liegen uns auch keine Beschwerden vor“, so Aulmann weiter. Zum Beispiel gebe es auf diesem Parkplatz im Gegensatz zu manchen anderen auch keine wilden Mülldeponien.

„Falsche Argumentation“

Bürgermeister Rolf Hartmann bezweifelt die Angaben des Landesbetriebs. „Dies ist die falsche Argumentation“, erklärte er. Denn auf diesem Parkplatz liege eine Sondernutzung vor, die genehmigungspflichtig sei. „Jemand, der dort zum Beispiel an einem Stand Obst verkaufen will, benötigt auch eine Genehmigung“, nannte er ein Beispiel.

Doch er selbst will nicht auf eine Vertreibung der Prostituierten drängen. „Ich muss jetzt hier nicht den Moralapostel spielen“, sagte er wörtlich. „Die große Beschwerdeflut aus der Bevölkerung ist in dieser Angelegenheit noch nicht gekommen.“ Trotzdem suche er regelmäßig das Gespräch mit der Polizei.

Denn er wolle nur dann eingreifen, falls durch die Wohnmobile verhindert werde, dass dort Lastwagen vernünftig parken könnten. Denn in diesem Fall befürchtet der Bürgermeister, dass noch mehr Lastwagen auf der Suche nach Parkgelegenheiten durch das Blankenheimer Gewerbegebiet gefahren werden. Und die Verkehrsprobleme durch die Lkw seien dort schon jetzt viel zu groß.