Land prüftJVA Euskirchen könnte vergrößert werden – Kritik vom Bürgermeister

Das Land prüft, ob die Justizvollzugsanstalt Euskirchen um einen geschlossenen Vollzug erweitert werden kann.
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Euskirchen – Wäre die Justizvollzugsanstalt Euskirchen für eine Erweiterung geeignet? Während Bürgermeister Dr. Uwe Friedl (CDU) Zweifel hegt, beharrt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW auf seiner Einschätzung, dass ein Anbau möglich ist.
Friedl hatte im Januar im städtischen Haupt- und Finanzausschuss von einer Machbarkeitsstudie berichtet, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Justizvollzugsanstalt (JVA) im früheren Landesjugendheim Erlenhof die Voraussetzungen für eine Vergrößerung bietet. Die Studie war erstellt worden, weil das Land zusätzliche Haftplätze für den geschlossenen Vollzug schaffen will und deshalb auf Standortsuche ist.
„Ein Fehler im System der Machbarkeitsstudie“
Anstehende Arbeiten auf dem Areal
Unabhängig davon, ob die JVA Euskirchen erweitert wird oder nicht, stehen auf dem Areal an der Kölner Straße demnächst Arbeiten an, wie BLB-Sprecher Irion ankündigte. Als Beispiele nannte er den Abriss eines Gebäudes („Haus 11“), die Erneuerung eines Abwasserkanals und die Sanierung der Küche.
Darüber hinaus laufen nach Angaben des Landesbetriebs Planungen für die Verbesserung der Außenbeleuchtung und für die Modernisierung des Fußballfeldes, dessen Naturrasen durch einen Kunstrasenbelag ersetzt werden soll. (ejb)
Friedl erklärte im Ausschuss, er sei „irritiert“ darüber, dass Euskirchen zu den Kandidaten gehöre, denn die Fläche, die dafür infrage komme, liege im Überschwemmungsgebiet der Erft. Und dort seien Neubauten normalerweise nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund gehe er davon aus, dass „ein Fehler im System der Machbarkeitsstudie“ vorliege, sagte der Bürgermeister, der sich in dieser Angelegenheit auch an das Landesjustizministerium gewandt hat.
Tim Irion von der Pressestelle des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) des Landes teilte jetzt auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass das für eine mögliche Erweiterung ins Auge gefasste Grundstück „nur in Teilen“ im Überschwemmungsgebiet der Erft liege. Außerdem sei „eine Bebauung auch im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich machbar“, so Irion: „Gemäß Wasserhaushaltsgesetz wären dafür eine Ausnahmegenehmigung und die Einhaltung entsprechender Auflagen Voraussetzung.“
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Wie der BLB-Sprecher betonte, ist Euskirchen einer von mehreren JVA-Standorten, die auf eine mögliche Erweiterung hin überprüft werden. Andere potenzielle Kandidaten seien die Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede und Geldern. „Eine abschließende Entscheidung darüber, welche Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Haftplätzen an welchen konkreten Standorten erfolgen, wurde bislang nicht getroffen“, so Irion.