Euskirchen – Ein 42-Jähriger aus Euskirchen ist am Donnerstag im Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wird. „Damit sind Sie noch ganz gut davongekommen“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen, als er das Urteil begründete.
Etwa 2000 „Konsumeinheiten“ verkauft
Dem Mann war vorgeworfen worden, im August vergangenen Jahres ein Kilogramm Amphetamin mit hohem Wirkstoffgehalt verkauft zu haben. Der Richter sprach von etwa 2000 „Konsumeinheiten“. Der Euskirchener legte vor Gericht ein Geständnis ab und gab zu, an dem Drogenhandel beteiligt gewesen zu sein. Er räumte ein, das Geld für die Drogen eingetrieben zu haben. Er sei aber nicht an der Übergabe der Amphetamine beteiligt gewesen. Durch den hohen Wirkstoffgehalt der Drogen lautete der Anklagevorwurf „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“.
Der Richter erklärte, dass das Gesetz in diesem Fall eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsehe. Allerdings hat der Täter ein langes Vorstrafenregister, dass zu der längeren Strafe führte. Der 42-Jährige ist unter anderem wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein, Körperverletzung und Raub vorbestraft. In Verbindung mit Drogen hatte er sich laut Gericht vorher nichts zu Schulden kommen lassen.
Familie des Angeklagten im Vordergrund
Der Richter machte schon zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass der 42-Jährige das Gericht nicht als „freier Mann“ verlassen würde, sollte er im Fall einer Schuld nicht geständig sein. Dies hätte bedeutet, dass seine Freundin das gemeinsame Kind, das im November zur Welt kommen soll, allein hätte großziehen müssen. Sie war ebenfalls im Gerichtssaal anwesend. „Wenn Sie jetzt gleich die nächste Straftat begehen, muss Ihre Freundin Sie in der JVA besuchen. Das muss ja nicht sein“, so der Richter. „Für mich zählt jetzt nur noch Familie“, sagte der 42-Jährige am Ende der Verhandlung. Der Hartz-IV-Empfänger wolle sich nun einen Job suchen.
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Der Mann war ins Visier der Ermittlungen geraten, als man bei der Hausdurchsuchung eines zwischenzeitlich verurteilten Dealers Amphetamine gefunden hatte. Der Euskirchener, der nun in Haft sitzt, und weitere Zeugen hatten den 42-Jährigen belastet.
Sein Verteidiger Albert Stumm hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monate auf Bewährung gefordert. Sein Mandant und er zeigten sich nach der Urteilsbegründung aber damit einverstanden, dass der Richter das vorgeschlagene Strafmaß der Staatsanwältin übernommen hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, in denen ein Bewährungshelfer dem Euskirchener zur Seite stehen wird.



