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„Das ist reine Willkür“Hellenthalerin klagt gegen Hundesteuer

Lesezeit 4 Minuten

60 Euro für den ersten Hund, 600 Euro für drei Tiere: Für Gaby Cremer ist das eine unverhältnismäßig hohe Staffelung der Hundesteuer.

  1. Gaby Cremer und ihr Mann haben drei Hunde.
  2. Für einen Hund verlangt die Gemeinde Hellenthal 60 Euro pro Jahr – wegen der Staffelungsregelung kosten alle drei 600 Euro.
  3. Reine Willkür, so Cremer über die Höhe der Staffelung.

Hellenthal-Paulushof – Gaby Cremer ist enttäuscht. „Ich habe das Gefühl, das ist ein Schildbürgerstreich der Gemeinde“, äußerte sich die Hundehalterin am Mittwoch nach der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Auf Empfehlung des Richters hatte die 59-Jährige die Klage gegen die Gemeinde Hellenthal zurückgezogen. Was war passiert?

Cremer hatte Widerspruch gegen den Bescheid über die zu entrichtende Hundesteuer für ihre drei Hunde eingelegt. Während ein Vierbeiner in der Gemeinde Hellenthal 60 Euro pro Jahr kostet, sollte Cremer einen gestaffelten Betrag von 600 Euro für drei Tiere zahlen. Dass mehr Steuer für die zwei neu hinzugekommenen Airedale-Terrier anfallen würde, war Cremer damals bewusst.

Hellenthalerin hält hohe Hundesteuer für unbegründet

Die Staffelung sieht sie jedoch als unbegründet an. „Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt. Das ist reine Willkür“, sagte sie auf Nachfrage. Die Begründung seitens der Gemeinde, damit eine zu große Menge an gehaltenen Hunden vermeiden zu wollen sieht die Halterin in der Flächengemeinde Hellenthal als einen unbegründeter Vorwand an.

„In der Stadt kann ich das nachvollziehen, aber hier ist doch wirklich Platz genug“, so Cremer. Bei Spaziergängen im kleinen Ort Paulushof sei es selten, dass man überhaupt anderen Hundebesitzerin begegne. Zudem stünde auf dem 2000 Quadratmeter großen Grundstück der Cremers ausreichend Auslauf zur Verfügung, sodass man eigentlich gar nicht auf die täglichen Spaziergänge angewiesen sei.

Auch die Hinterlassenschaften ihrer drei Hunde entsorgten sie und ihr Mann, so Cremer, zuverlässig – im Gegensatz zu manch’ anderem. Dafür seitens der Gemeinde ein Vielfaches und zudem höhere Gebühren als in anderen Kommunen einzutreiben, sieht Cremer als unbegründet an.

Gerichtsvollzieherin stand schon vor der Tür

Ein Ärgernis, das aus Sicht der 59-Jährigen hinzukommt, die Kommunikation sowie der Schriftverkehr mit der Verwaltung. So sei laut ihrer Aussage die Aussetzung der fälligen Steuer bis zur Klärung der Situation in Absprache mit Bürgermeister Rudolf Westerburg vereinbart worden. Nichtsdestotrotz, so Cremer, habe eine Gerichtsvollzieherin in Abwesenheit des Ehepaars vor der Haustür gestanden, um die Steuerforderung der Gemeinde zu vollstrecken. Unklar ist der Besitzerin auch, warum der Steuerbescheid an ihren Mann ging, obwohl sie eindeutig als Hundehalterin in den Unterlagen angegeben sei.

Letztlich führte dieser Umstand nun nämlich dazu, dass das Verwaltungsgericht keine Entscheidung treffen konnte, da der Ehemann als Empfänger des Bescheids hätte klagen müssen.

Das bestätigte auch Dr. Frank Schafranek, Sprecher des Verwaltungsgerichts: „Die Kammer konnte in dem Fall nicht entscheiden, da die Klage unzulässig war.“ Frau Cremer konnte nicht klagen, da der Bescheid an ihren Mann ging. Andersherum hätte dieser anstelle seiner Frau den Widerspruch einlegen müssen, so Schafranek.

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Aufgeben will die Hundehalterin jetzt jedoch nicht. „Der aktuelle Steuerbescheid war an mich adressiert und ich habe schon Widerspruch eingelegt.“ Im Zweifel wolle sie die ganze Prozedur im kommenden Jahr wiederholen und erneut gegen die Gemeinde klagen, so Gaby Cremer.

Das sagt die Gemeinde zu den Vorwürfen

Die Hundesteuer gebe es schon ewig lange, äußerte sich Bürgermeister Rudolf Westerburg. Schon dem Namen nach habe sie keine Straf-, sondern eine Steuerungsfunktion. Im Gegensatz zu früher habe der Hund heute eher die Funktion eines Familienmitglieds. Dies erkenne man an, etwa mit der niedrigen Besteuerung des ersten Hundes.

Mit der Staffelung wolle man einem Übermaß an Tieren entgegenwirken – unabhängig von der Fläche der Gemeinde. Ein grundsätzliches Interesse sei, vernünftige Haltungsbedingungen zu erwirken. Denn der Trend gehe zur Anschaffung von zwei oder mehr Hunden, die nicht immer unter optimalen Bedingungen gehalten und erzogen würden. Auch wenn das nicht die Regel sei, habe die Verwaltung, so Westerburg, diese Beobachtung in der Gemeinde bereits gemacht.

Bürgermeister hält Hundesteuer für korrekt

Zwar sei die Hundesteuer nicht zwangsläufig in Verbindung mit dem Aufwand der Gemeinde verbunden, die sich nicht entsorgte Hinterlassenschaften kümmern müsse. Aber: „Die wenigsten Besitzer entsorgen diese“, so Westerburg.

Über die Höhe der Steuer könne man streiten, räumte er ein. Doch werde das Thema stets intensiv in der Politik diskutiert. Er halte die aktuelle Besteuerung für korrekt. Von behördlicher Willkür im Falle Cremer sei man weit weg, sagte er deutlich: „Das machen wir nicht, um die Bürger zu ärgern.“