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Vor der EntscheidungEine Resolution aus der Eifel soll den Regionalplan verhindern

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Vier Windräder stehen auf einer Wiese in der Eifel. Dazwischen sind winterlich kahle Bäume zu sehen.

Windräder gehören in der Eifel zum gewohnten Bild. Wo weitere Anlagen gebaut werden, wollen die Kommunen selbst entscheiden – Hellenthal hat dies in seiner Resolution zum Regionalplan-Entscheid entsprechend formuliert.

Flächen für Windenergie: Der Hellenthaler Gemeinderat will mit seinem Vorstoß die Verabschiedung des Regionalplans am Freitag verhindern.

Gespannt blicken viele im Kreis Euskirchen auf den Regionalrat. Am Freitag, 19. Dezember, steht die Abstimmung über den Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans an. Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat sich vor der Entscheidung mit einer Resolution, die in einer Dringlichkeitsentscheidung einstimmig verabschiedet wurde, an den Regionalrat sowie die Wirtschaftsministerien von Bund und Land gewandt. Die Eifeler fordern, den Regionalplan nicht zu beschließen.

Die Resolution lässt dabei kein gutes Haar sowohl an dem Vorgehen der Landesregierung als auch an der Durchführung der Planung. Die für die Energiewende notwendigen Flächen über die Regionalplanung und nicht über kommunale Konzentrationszonen zu erreichen, sei ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlich geschützt sei.

Nicht nur Hellenthal wehrt sich gegen den Regionalplan

Doch die in der Resolution geäußerte Kritik geht weiter. So gibt es etwa Bedenken im Bezug auf die Durchführung. „Ein so komplexes Werk innerhalb von anderthalb bis zwei Jahren zu verabschieden, und dann noch in einer derartig sensiblen Angelegenheit, finde ich ungewöhnlich“, sagt Hellenthals Bürgermeister Martin Berners auf Anfrage dieser Redaktion.

Die Forderung der Bundesgesetzgebung, 1,1 Prozent der Landesfläche auszuweisen, sei bis zum 31. Dezember 2027 zu erfüllen. Und das, obwohl erst bis 30. Juni 2028 bundesweit eine Evaluation durchgeführt wird. In der nächsten Stufe sollen bis zum 31. Dezember 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden. Durch den Regionalplan sollen die 1,8 Prozent bereits mit dessen Inkrafttreten gültig werden. „Eine weitergehende Planung auf 1,8 Prozent vor Abschluss der Evaluation ist gesetzlich nicht erforderlich, fachlich nicht begründbar und schafft vorzeitig Fakten, die später durch die Evaluation des Bundes anders bewertet werden könnten“, heißt es in der Resolution.

Nicht nur aus Hellenthal wird Unmut laut. Dass es für ihn nicht möglich sei, die Vielzahl der Einwendungen in der Kürze der Zeit zu prüfen, hatte Regionalratsmitglied Wolfgang Heller (SPD) aus Schleiden bereits vor vier Wochen im Rahmen einer Veranstaltung der Windkraftgegner in Glehn geäußert.

Bürgermeister findet das Vorgehen bedenklich

Und auch Berners findet das Vorgehen bedenklich. Mit dem Thema „Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ ist er bestens vertraut: Bis zu seiner Wahl zum Bürgermeister vor wenigen Monaten bearbeitete er genau diese Angelegenheiten im Bauamt der Gemeinde. Auf seine Initiative hin verabschiedete der Rat 2024 Windkraftkonzentrationszonen, die der Gemeinde nun eine gewisse Sicherheit bieten, damit Hellenthal nicht Gefahr läuft, dass mit Auslaufen des Landes-Moratoriums im Februar überall Windkraftanlagen gebaut werden können.

Besonders die Abarbeitung der Einwendungen erstaunt Berners. Denn bei der zweiten Offenlage des Teilplans habe es noch keine Abwägungsliste zur ersten Offenlage gegeben. „Ich wusste also nicht, was bei dem Entwurf zur zweiten Offenlage berücksichtigt worden war“, so Berners. Warum das Land   einen derartigen Druck mache, verstehe er nicht.

Zwei Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal bereiteten ihm besondere Probleme. Im zwischen Felser und Benenberg geplanten Windpark seien die Abstände nicht bis zu den in der Ortslagenabrundungssatzung festgelegten Grenze genommen worden, sondern bis zu den Häusergrenzen. „Ein Planungsfehler“, urteilt Berners. Doch ob seine diesbezügliche Einwendung berücksichtigt worden ist, ist nicht sicher.

Hellenthal will nicht Klimaschutz gegen Klimaschutz ausspielen

Erhebliche artenschutzrechtliche Bedenken habe er bei der die Gemeindegrenze überschreitenden Fläche bei Paulushof. Dort seien Schwarzstorch und Rotmilan samt Horsten nachgewiesen worden. Der Bereich soll als Beschleunigungsfläche ausgewiesen werden, bei dem eine eingehende Artenschutzprüfung nicht stattfinden muss. „Das finde ich bedenklich“, sagt Berners. Er könne sich vorstellen, dass angesichts der Bedenken Klagen gegen den Regionalplan eingereicht werden, da einiges sehr schnell und wahrscheinlich nicht mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet worden sei.

So wird in der Resolution auch kritisiert, dass sogar auf Flächen, die an Naturschutzgebiete grenzen, Beschleunigungszonen ausgewiesen werden sollten. In der Resolution heißt es zudem, dass Unterlagen der Bezirksregierung zeigten, dass Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten durch die Planung nicht ausgeschlossen werden könnten.

Eine Forderung der Hellenthaler in ihrer Resolution ist, Waldflächen völlig von Windenergieplanungen auszunehmen, da diese eine zentrale Rolle im Klimaschutz spielten: Es sei nicht vertretbar, Klimaschutz gegen Klimaschutz auszuspielen. Weiterhin wird auf die Stromleitungen und deren Kapazitäten eingegangen und Netzausbau gefordert: „Noch läuft der Ausbau der Windenergie dem Netzausbau weit voraus.“

Die Hellenthaler kommen zu dem Schluss, dass das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen fachlich überprüft und dafür das Moratorium bis Ende 2027 verlängert gehört. Vor allem soll der Regionalplan noch nicht beschlossen werden, da eine sorgfältige Abwägung der eingegangenen Einwendungen nicht erfolgt sei.

Ob die Mitglieder des Regionalrats dem Rechnung tragen, ist offen. Die Resolution jedenfalls, das hat Berners erfahren, ist bei der Bezirksregierung eingegangen und wird den Vertretern zugestellt.


Die Entscheidung

Mit der Abstimmung am Freitag soll der Teilsachplan Erneuerbare Energien des Regionalplans endgültig beschlossen werden. Damit werden Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen.

Sollte der Plan nicht verabschiedet werden, droht ein Zustand, bei dem überall im Land, wo kein gültiger Flächennutzungsplan besteht, Windkraftanlagen gebaut werden können, da deren Bau durch das entsprechende Gesetz des Bundes privilegiert sind. Um das zu verhindern, hat das Land ein Moratorium verabschiedet, das am 15. Februar 2026 ausläuft.