Kreis kassierte FahrerlaubnisWie ein Kaller mit ADHS ein Jahr um seinen Führerschein kämpfte

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Ralf Meier aus Dottel steht in einer Garage neben einem roten Traktor und einem Motorrad.

Kann jetzt wieder seinen Fuhrpark nutzen: Ralf Meier aus Dottel darf seinen Führerschein behalten.

Mehr als ein Jahr hat Ralf Maier aus Kall-Dottel um seine Fahrerlaubnis gekämpft. Zweimal zog er vor das Verwaltungsgericht.

Ralf Meier aus Dottel ist erleichtert: „Ich kann meinen Führerschein behalten.“ Mehr als ein Jahr hat er um seine Fahrerlaubnis gekämpft und war zweimal vor das Verwaltungsgericht in Aachen gezogen. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, weil der Kreis Euskirchen seine „Entziehungsverfügung für die Fahrerlaubnis“ aufhob.

Vor einigen Jahren war bei dem 58 Jahre alten Mann aus Dottel eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyper-aktivitäts-Störung (ADHS) diagnostiziert worden. Im August 2019 hatte Meier einen Verkehrsunfall und war vom Amtsgericht Daun in erster Instanz zu einer Strafe von 1600 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Das Trierer Landgericht hatte das Verfahren dann aber Anfang 2021 gegen Zahlung von 1200 Euro eingestellt.

Kreis Euskirchen forderte psychiatrische Begutachtung

Doch im Nachgang hatte die Kreisverwaltung Euskirchen Meier Mitte April 2022 in einer Anordnung aufgefordert, sich einer psychiatrischen verkehrsmedizinischen Begutachtung zu unterziehen. Es gebe aufgrund von Aussagen eines Zeugen und des Notarztes, der Meier nach dem Unfall versorgt hatte, sowie einem Attest, das Meier selbst dem Landgericht vorgelegt habe, Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Der Dotteler warf dem Kreis Diskriminierung vor und betonte, dass er seit seinem 18. Lebensjahr den Führerschein habe und ein defensiver Fahrer sei. Obwohl er viel mit dem Auto und dem Motorrad unterwegs sei, habe er eine weiße Weste in Flensburg.

Der Führerschein wurde entzogen und ein Zwangsgeld angedroht

Im September 2022 forderte der Kreis den 58-Jährigen dann auf, seinen Führerschein abzugeben. Daraufhin reichte seine Anwältin Klage beim Verwaltungsgericht ein. Der Kreis zog nach einer ersten Einschätzung und rechtlichen Hinweisen des Gerichts seine Verfügung zurück und übernahm die Kosten des Verfahrens. „Das Gericht hatte in seiner Begründung aber ausdrücklich mitgeteilt, dass eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr ergriffen werden kann, insbesondere mit Blick auf die Medikamente, die Herr Meier erhalten habe“, hatte ein Kreissprecher seinerzeit erklärt.

Weiter ging es dann im Januar dieses Jahres, als der Kreis den Dotteler aufforderte, sich innerhalb eines Monats einer verkehrsmedizinisch-neuropsychologischen Begutachtung zu unterziehen. Weil Meier das erneut ablehnte, entzog ihm der Kreis die Fahrerlaubnis und drohte mit einem Zwangsgeld von 500 Euro. Aufgrund der Einzeldiagnosen ADHS, Angststörung und Depression bestünden zwar grundsätzlich keine Zweifel an der Fahreignung. In Meiers Fall müssten jedoch die individuellen Umstände und der Gesundheitszustand verkehrsmedizinisch bewertet werden.

Kreis ließ das Konto des Kallers wegen 29,70 Euro sperren

Einige Wochen später war dann auch noch plötzlich das Konto des Dottelers kurzzeitig gesperrt, weil er einen offenen Gebührenbescheid des Kreises in Höhe von 29,70 Euro nicht bezahlt hatte.

Nach der Aufforderung zu der verkehrsmedizinisch-neuropsychologischen Begutachtung reichte Meiers Anwältin Steffi Hübner aus Kall erneut Klage beim Verwaltungsgericht ein. „Das hat festgestellt, dass die Verfügung des Kreises aus anderen Gründen erneut rechtswidrig war“, so Hübner.

Neue Sachbearbeiterin fand den richtigen Ton

Im Juli habe der Kreis den Bescheid aufgehoben und damit das Verfahren beendet. Die Behörde habe erneut die Kosten des Verfahrens zahlen müssen. „Danach hat es gute Gespräche mit dem Kreis gegeben“, betonte die Anwältin. Eine andere Sachbearbeiterin habe sich um den Fall gekümmert und vorgeschlagen, dass Meier ein Attest vorlegen solle, die seine Fahrtauglichkeit bescheinigen. „Diese Regelung fanden wir fair und haben deshalb zugestimmt“, sagte Hübner.

„Die fachärztliche Stellungnahme hat ergeben, dass die Fahreignung von Herrn Meier grundsätzlich nicht durch die Erkrankung beeinträchtigt wird. Auch ergaben sich keine Hinweise, dass durch die Medikation verkehrsrelevante Beeinträchtigungen vorlagen. Daher wird die Angelegenheit von hier aus als erledigt betrachtet und das Verfahren eingestellt“, teilte Sven Gnädig, Pressesprecher des Kreises, mit.

„Da sieht man mal, wie schnell man solche Dinge regeln kann, wenn alle guten Willens sind“, sagte Meier. Am Ende habe es eine gute Zusammenarbeit mit dem Kreis gegeben. Trotzdem denkt er über eine Schadensersatzforderung nach: „Schließlich durfte ich 159 Tage kein Auto fahren.“

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