Euskirchen von obenKreisverwaltung setzt Drohnen ein – Privatsphäre geachtet

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Abfallwirtschaftszentrum 2017

Bilder aus der Luft: Beim Tag der offenen Tür im Abfallwirtschaftszentrum 2017 wurde die Drohne des Kreises vorgestellt.

Kreis Euskirchen – Früher waren Drohnen Zukunftsmusik und nur etwas für Science-Fiction-Fans. Das hat sich in den letzten Jahren geändert. Die Multikopter sind mittlerweile schon für kleines Geld erhältlich, sodass immer mehr Hobbypiloten die mit hochauflösenden Kameras ausgestatteten Technikwunder in die Luft bringen. Auch Behörden wie die Kreisverwaltung arbeiten mit Drohnen. Es gebe aber immer wieder besorgte Anfragen von Bürgern, so Landrat Günter Rosenke. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wofür braucht der Kreis die Drohne?

„Diese Hightechgeräte erleichtern uns in vielen Fällen die Arbeit“, sagt Landrat Günter Rosenke. Die Kreisverwaltung setze die Drohne im Geschäftsbereich V ein, in dem es um Bauen, Umwelt und Planung geht. Überwiegend werden damit aktuelle Luftbilder als Grundlage für die Erfassung und Fortführung der „Amtlichen Basiskarte“ (ehemals „Deutsche Grundkarte“) erzeugt.

Wird die Drohne auch für die Instandhaltung des Straßennetzes genutzt?

Ja. Die digitalen Luftbilder finden Anwendung bei der Straßenplanung mit Ableitung von 3D-Modellen, der Flächennutzungserfassung und der Dokumentation bei Schadensereignissen inklusive von Bürgerinformationen, heißt es aus der Kreisverwaltung. Auch Inspektions- und Überwachungsaufgaben bei besonders schwer zugänglichen Objekten seien mit der Drohne jetzt möglich, etwa bei stark befahrenen Straßen, Windkraftanlagen oder Brücken. Dies verringert den Aufwand und erhöht die Sicherheit des Personals.

Wie reagieren die Bürger?

Mittlerweile sei die Drohne bereits bei zahlreichen Einsätzen in der Luft gewesen, erklärt Rosenke. Bei den Bürgern habe das häufig zu kritischen Nachfragen geführt. „Als Behörde dürfen wir die Drohne für hoheitliche Belange einsetzen“, erklärt der Landrat. Die Flüge würden vorab den jeweiligen Ordnungsämtern und der Polizei gemeldet. Außerdem könnten die Kreismitarbeiter sich per Dienstausweis legitimieren.

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Werden die Rechte der Bürger gewahrt?

Ja, versichert Robert Rang, Abteilungsleiter Geo-Information, Vermessung und Kataster. Er betont: „Die Luftbilder sind vom Zugriff Dritter ausgeschlossen. Die Wahrung der Privatsphäre der Bürger hat für uns höchste Priorität. Nach einer ausschließlich behördeninternen Auswertung werden alle Bilder gelöscht.“ 

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