Die Kommunen im Kreis Euskirchen erhalten Geld, das in den Hochwasserschutz investiert werden muss. Stark betroffene Kommunen erhalten mehr Fördermittel.
21 Millionen EuroKommunen erhalten vom Kreis Euskirchen Geld für Hochwasserschutzprojekte

Auf der L194 wurde nach der Flut der Schutt aus Iversheim gelagert.
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Der Kreis Euskirchen erhält nach Angaben der Verwaltung aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Land rund 21,5 Millionen Euro für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen.
Wie es jetzt im Kreisausschuss hieß, sollen diese Mittel vollständig an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden. Ziel ist es, in den Städten und Gemeinden Maßnahmen zu fördern, die künftig Überschwemmungen verhindern oder deren Folgen abmildern können.
Die Verteilung der Gelder erfolgt in zwei Schritten
Die Verteilung der Gelder erfolgt dem Kreis zufolge in zwei Schritten. Zunächst soll jede Kommune einen Grundbetrag von einer Million Euro erhalten, sodass insgesamt elf Millionen Euro fest vergeben werden. Die restlichen rund 10,5 Millionen Euro werden dem Kreis zufolge nach einem Verteilungsschlüssel aufgeteilt, der sich an den im Kreisgebiet bereits bewilligten Wiederaufbaumitteln orientiert.
Dabei werden sowohl die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur als auch an privaten Gebäuden und bei Unternehmen berücksichtigt. Beide Faktoren fließen zu gleichen Teilen in die Berechnung ein, um die tatsächliche Betroffenheit der Kommunen möglichst gerecht abzubilden.
Besonders betroffene Kommunen erhalten besonders viel Geld
Auf dieser Grundlage entfallen die höchsten Beträge auf die besonders stark betroffenen Kommunen Schleiden, Bad Münstereifel und Euskirchen, die jeweils rund 3,4 bis 3,6 Millionen Euro erhalten sollen. Kleinere Gemeinden wie Blankenheim, Mechernich, Hellenthal oder Zülpich bekommen zwischen 1,2 und 1,3 Millionen Euro.
Die Kreisverwaltung wird nun gemeinsam mit den Kommunen abstimmen, für welche konkreten Projekte die Mittel verwendet werden sollen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückhaltebecken, um verbesserte Entwässerungssysteme oder um Schutzbauten an Flüssen handeln. Die Kommunen müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 sogenannte Maßnahmensteckbriefe vorlegen, die mit dem zuständigen Landesministerium abgestimmt sind.
Diese Steckbriefe sollen nach Angaben der Kreisverwaltung Ziel, Inhalt, Kostenrahmen und erwartete Wirkung der jeweiligen Maßnahme beschreiben. Erst nach Vorlage und Genehmigung dieser Unterlagen können die Gelder bewilligt und an die Kommunen ausgezahlt werden.
Falls einzelne Städte oder Gemeinden bis zur Frist keine konkreten Projekte anmelden oder später weniger Mittel benötigen, werden die verbleibenden Gelder an andere Kommunen umverteilt. Die gesamten Fördermittel müssen laut Kreis bis 31. Dezember 2030 verwendet worden sein.
Erneute Wolf-Absage für die FDP
Der Kreisausschuss hat dem Kreistag eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den Rettungsbedarfsplan in der kommenden Woche auf den Weg zu bringen.
Dass der Kreis prüfen soll, ob er im Rahmen seiner Möglichkeiten ins Wolfsmanagement einsteigt, ist erneut mehrheitlich abgelehnt worden. Die FDP hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Liberalen und die AfD stimmten für den Antrag. Der geplante Förderschulcampus in Kuchenheim hat ebenfalls die Hürde Kreisausschuss genommen.

