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Zwei InteressentenAuch Blankenheim plant die ersten Solarparks

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Das Bild zeigt zwei Wiesen bei Blankenheim, durch die ein Weg führt.

Auf diesen Wiesen nördlich der B51 bei Mülheim will die Aachener Stawag auf 20,6 Hektar eine Freiflächen-Photovoltaikanlage bauen.

Auf zwei insgesamt 44,5 Hektar großen Flächen sollen an der B51 bei Blankenheim Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut werden.

Auch in der Gemeinde Blankenheim wird jetzt in Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert. Für die ersten beiden Flächen, zusammen handelt es sich um 44,5 Hektar große Flächen, hat der Fachausschuss nun die Aufstellung von Bebauungsplänen. Der Gemeinderat muss dem noch zustimmen.

In Blankenheim weiß man, wenn es um die Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet geht, ziemlich genau, was man nicht will. „Keine Zersplitterung des Gemeindegebietes, nur entlang der B51“, so Bürgermeisterin Jennifer Meuren. Man hat da wohl das Beispiel der Nachbargemeinde Dahlem vor Augen. Dort allerdings hat man sein Soll von 100 Hektar an PV-Flächen schon so gut wie erfüllt, die entsprechend der Gemeindegröße von der Landesplanung vorgegeben werden. In und um Blankenheim steht man für 266 Hektar noch am Anfang.

e-regio möchte eine Anlage an der Grenze zu Dahlem bauen

Es gebe derzeit fünf Interessenten für Flächen im Gemeindegebiet, heißt es aus dem Rathaus. Mit den beiden Vorhaben an der B51 soll es nun losgehen. Beide erfüllten weitestgehend die Bedingungen des von der Gemeinde aufgestellten Kriterienkatalogs (siehe „Die Spielregeln“), heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Da es sich in beiden Fällen nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach dem Baugesetzbuch entlang von Autobahnen oder Schienenwegen handelt, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die e-regio aus Euskirchen will auf gepachteten 22,9 Hektar Grünland ganz im Süden des Gemeindegebietes an der B51 aufgeständerte PV-Modultische errichten. Das Areal ist schon durch zwei Windkraftanlagen als Sondernutzungsfläche ausgewiesen und wird in der Nähe eines weiteren PV-Areals, das derzeit auf Dahlemer Gemeindegebiet geplant wird, entstehen.

Nach Protesten der Anwohner änderte Stawag die Pläne für Mülheim

Ein Bebauungsplan ist auch für das zweite, 20,6 Hektar große Projekt nötig, für das die Aachener Stawag als Pächter und Investor in den Startlöchern steht. Hier geht es um zwei derzeit als Wiesen genutzte Parzellen nördlich der B51 oberhalb von Mülheim. Eigentlich wollte der Investor eine am Hang gelegene, als geeignete identifizierte Wiesenfläche nutzen. Doch die liegt südlich der B51 und, wenn auch in gewisser Entfernung, in direkter Blickrichtung der Anwohner.

Die Stawag hatte da die Rechnung ohne die Mülheimer gemacht. In einer Bürgerversammlung, in der die Pläne vorgestellt wurden, war der Widerstand deutlich. Und da es Usus im Rathaus ist, solche Projekte nur im Dialog und Einvernehmen mit der Bevölkerung umzusetzen, mussten die Aachener umplanen. Nun liegt das Areal jenseits der B51 und ohne jede Blickbeeinträchtigung für die Mülheimer, sogar noch unterhalb des Fahrbahndamms.

E-regio wie Stawag wissen, dass sie bei ihren Projekten die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigen müssen – auch, wenn es ums liebe Geld geht. Es geht zum einen um die möglichen 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde für den Gemeindehaushalt und um Gewerbesteuereinnahmen, deren Höhe allerdings vom Betreibermodell abhängig ist. Deshalb sollen die Flächen auch beim Betreiber verbleiben und nicht weiterveräußert werden. Bei beiden Vorhaben werden zudem Beteiligungsmöglichkeiten geprüft.


Die Spielregeln

Ein Kriterienkatalog legt auch in der Gemeinde Blankenheim Bedingungen für die Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen fest. Dazu gehören etwa ein Blickschutz etwa durch Hecken und eine Abstandsregelung zur Wohnbebauung. Es sollen innerorts mindestens 100 Meter sein, 50 Meter außerorts.

Größer muss der Abstand zu Aussichtspunkten wie den Eifelblicken oder Gewässern mit Erholungsfunktion sein: Mindestens 250 Meter zur Vermeidung der Störung der touristischen Infrastruktur. Eine Visualisierung der Sichtbeziehungen zu touristischen Highlights ist ebenso Pflicht wie die grundsätzliche Vermeidung von Störungen für das Landschaftsbild.

Es sollen im Vorfeld der Planungen Gespräche mit der Landwirtschaftskammer/Kreisbauernschaft sowie den Orts- und Bezirkslandwirten stattfinden, um die landwirtschaftliche Betroffenheit des Vorhabens abzuklären. Schließlich werden ein Pflegekonzept und der Nachweis über den schadlosen Abfluss von Regenwasser gefordert.