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Große KoalitionGibt es bald eine Einigung zu den Kita-Gebühren im Kreis Euskirchen?

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Das Symbolbild zeigt ein Kindergartenkind, das seine Jacke an der Garderobe aufhängt.

Derzeit sind in Nordrhein-Westfalen landesweit nur die letzten beiden Kindergartenjahre beitragsfrei.

Noch sehen CDU und SPD im Kreis Euskirchen nicht den finanziellen Spielraum – denkbar wäre die Abschaffung der Kita-Gebühren frühestens 2027.

Es ist das Herzensprojekt von Landrat Markus Ramers: die komplette Abschaffung der Kita-Gebühren. In Nordrhein-Westfalen sind seit August 2020 die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung landesweit beitragsfrei. Für die restliche Zeit fällt eine Gebühr an, die sich nach dem Einkommen der Eltern staffelt. Landrat Markus Ramers würde gerne die kompletten Gebühren für die Eltern im Kreis abschaffen. Mindestens aber ein drittes gebührenfreies Jahr einführen. Das war bereits nach seiner ersten Wahl das Ziel. Dieses Vorhaben scheiterte aber an der nicht vorhandenen Mehrheit im Kreistag.

Die damalige Liste aus CDU, UWV und FDP setzte zwar eine Senkung der Beiträge inklusive sozialer Staffelung durch, doch abgeschafft worden sind die Beiträge nicht – auch deshalb nicht, weil die CDU dagegen war.

Nun aber sagte Ingo Pfennings, Chef der Christdemokraten im Kreis Euskirchen, in einem Gespräch mit dieser Zeitung: „Bildung sollte darüber hinaus als gesamtstaatliche Kernaufgabe verstanden und im Idealfall kostenfrei für alle zugänglich sein – meinem Erachten nach gehören auch Kindergarten und OGS zur Bildungsinfrastruktur. Eine kostenlose Bildungsinfrastruktur schafft Chancengleichheit unabhängig von sozialer Herkunft, stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Landrat Markus Ramers: „Wirksames Mittel, um Familien effektiv zu entlasten“

Klingt wie ein Türöffner für das Herzensprojekt des Landrats. Ramers: „Meine Haltung hat sich nicht geändert. Ich weiß nach wie vor, welchen bürokratischen Aufwand wir haben, um die Beiträge zu erheben, und halte das weiterhin für ein wirksames Mittel, um Familien effektiv zu entlasten.“

Doch die Familien müssen sich weiter gedulden, auch wenn die Große Koalition aus CDU und SPD in der bisherigen Legislaturperiode harmonisch zusammenarbeitet und Themen des Kreises wichtiger sind als Parteibücher. Nach der Verabschiedung des Kreishaushalts für 2026 sehen sowohl SPD als auch CDU aktuell keinen finanziellen Spielraum für ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr.

Die SPD betont zwar weiterhin ihr langfristiges Ziel einer kostenfreien Bildung, verweist jedoch auf die angespannte Haushaltslage. „Ohne eine spürbare Entlastung durch Bund und Land sind entsprechende Maßnahmen derzeit nicht realisierbar“, berichtet Jan Leyendecker, Geschäftsführer der SPD-Kreistagsfraktion auf Anfrage dieser Zeitung. Gleichzeitig zeige man sich offen für Gespräche über mögliche Vorschläge aus anderen politischen Lagern.

CDU: „Finanzmittel sind derzeit nicht ausreichend“

Die CDU argumentiert ähnlich: Angesichts der finanziellen Situation seien neue Entlastungen kurzfristig nicht darstellbar. Perspektivisch könnte das Thema jedoch im Zuge der geplanten Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder auf die Agenda rücken. Das Land plant, die frühkindliche Bildung ab dem Kindergartenjahr 2027 strukturell zu stärken und finanziell besser auszustatten.

Doch der eventuelle Wegfall der Kita-Gebühren im Kreis Euskirchen ist nicht die einzige Baustelle. Im Zentrum der Debatte steht nämlich auch eine Feststellungsklage des Kreises gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Hintergrund ist der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Der Kreis stellt dabei grundsätzliche Fragen: Darf das Land die Kommunen zur Umsetzung verpflichten, ohne gleichzeitig Zuständigkeiten und Finanzierung eindeutig zu regeln?

Vorbild für den Kreis Euskirchen? – Andere Kommunen klagen

Aus Sicht der Kreisverwaltung liegt genau hier das Problem. Zwar sind in der Praxis meist Städte und Gemeinden für die Organisation der Betreuungsplätze zuständig, der Rechtsanspruch richtet sich jedoch formal gegen den Kreis als Träger der Jugendhilfe. „Zuständigkeit und Einfluss fallen auseinander“, heißt es sinngemäß aus dem Kreishaus seitens der CDU. Die Folge: steigende Kosten bei gleichzeitig begrenzten Steuerungsmöglichkeiten.

Mit dieser Einschätzung steht der Kreis nicht allein. Auch andere Kommunen – darunter Städte wie Aachen, Düren, Düsseldorf und Köln – schlagen den Rechtsweg ein. Ziel ist es, eine rechtssichere und vor allem auskömmliche Finanzierung zu erreichen.

Der Kreis Euskirchen beziffert die zusätzlichen Belastungen aktuell auf rund 430.000 Euro. Vor diesem Hintergrund wird auf die Einhaltung des sogenannten Konnexitätsprinzips gepocht: Wer neue Aufgaben überträgt, soll auch für deren Finanzierung sorgen.

Auch die CDU-Landtagsfraktion erkennt die Herausforderungen an, betont jedoch die Mitverantwortung des Bundes. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sei schließlich auf Bundesebene beschlossen worden. Die bisher zugesagten Mittel seien zwar ein wichtiger Schritt, reichten jedoch vielerorts nicht aus, erklärte dazu Klaus Voussem.

Gleichzeitig verweist die CDU auf laufende Gespräche mit kommunalen Spitzenverbänden. Ziel sei, eine faire Lastenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen sowie mehr Planungssicherheit für die Träger vor Ort herbeizuführen. Klar sei: Die OGS bleibe ein zentraler Baustein für Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


So sind derzeit die Elternbeiträge gestaffelt

Für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 gelten gestaffelte Elternbeiträge für die Kinderbetreuung im dritten Jahr, die sich nach dem Einkommen der Eltern, dem Alter des Kindes sowie dem Betreuungsumfang richten.

Für Kinder unter zwei Jahren ist die Betreuung bis zu einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro beitragsfrei – ganz gleich, ob bis zu 25, 35 oder 45 Stunden Betreuung in gewählt werden. Bei einem Einkommen bis 55.000 Euro liegen die monatlichen Beiträge zwischen 100 und 125 Euro, bei bis zu 68.200 Euro zwischen 190 und 245 Euro.

Familien mit einem Einkommen bis 88.000 Euro zahlen zwischen 270 und 359 Euro, bis 110.000 Euro zwischen 365 und 476 Euro. Liegt das Einkommen darüber, betragen die Beiträge zwischen 405 und 552 Euro – abhängig vom Betreuungsumfang.

Ab dem Monat, in dem das Kind das zweite Lebensjahr vollendet, sinken die Beiträge deutlich. Auch hier bleibt die Betreuung bis zu einem Einkommen von 45.000 Euro beitragsfrei. Bei einem Einkommen bis 55.000 Euro werden zwischen 45 und 65 Euro fällig, bis 68.200 Euro zwischen 60 und 105 Euro. In der nächsten Einkommensstufe bis 88.000 Euro liegen die Beiträge zwischen 110 und 175 Euro, bis 110.000 Euro zwischen 155 und 240 Euro. Bei darüber hinausgehenden Einkommen reichen die Beiträge von 200 bis 325 Euro.

Grundsätzlich gilt zudem: Für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, entfällt ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung der Elternbeitrag vollständig. Auch Geschwisterkinder, die gleichzeitig in Tagespflege oder im Kindergarten betreut werden, sind in der Regel beitragsbefreit.