Wegen Trockenheit: Kreis Euskirchen verbietet bis 30. September die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen – zum Schutz von Natur und Tieren.
Wegen TrockenheitKreis Euskirchen verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen

Auch, wenn die Sommerferien noch kein Wetter-Hit waren, fließt in vielen Gewässern im Kreis Euskirchen wenig Wasser.
Copyright: Tom Steinicke
Die Kreisverwaltung Euskirchen hat auf die anhaltende Trockenheit und sinkende Wasserstände in Flüssen und Bächen reagiert: Mit sofortiger Wirkung ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet untersagt – soweit diese im Rahmen des erlaubnisfreien Gemein-, Eigentümer- oder Anliegergebrauchs erfolgt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. September. Eine frühere Aufhebung bleibt vorbehalten, falls sich die Lage entspannt.
Grund für die Maßnahme sind laut Kreisverwaltung die kritisch niedrigen Pegelstände vieler Gewässer im Kreis. Das niederschlagsarme Frühjahr und der trockene Sommer haben trotz einiger Regenfälle im Juli nicht zur erhofften Entlastung geführt. In mehreren Fließgewässern sei die Wasserführung derzeit so gering, dass ökologische Schäden drohen, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Situation in den Gewässern gefährdet Ökosystem
„Die aktuelle Situation gefährdet die Funktionsfähigkeit ganzer Gewässerökosysteme“, teilt die Kreisverwaltung mit. Fische, Amphibien, Insekten und Wasserpflanzen seien auf stabile Wasserstände angewiesen. Bei weiterem Absinken drohten Sauerstoffmangel, Überhitzung und langfristige Schäden an Flora und Fauna. Der Kreis sieht sich daher in der Verantwortung, frühzeitig gegenzusteuern.
Deshalb ist es ab sofort verboten, Wasser mit fahrbaren Behältnissen aus den Gewässern zu entnehmen. Zudem gilt ein Verbot der Wasserentnahme mit elektrischen oder motorbetriebenen Pumpen und Saugvorrichtungen. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh bleiben dem Kreis zufolge erlaubt.
Die Allgemeinverfügung dient dem vorsorglichen Gewässerschutz und ist Teil einer umfassenderen Strategie zum Umgang mit klimabedingten Extremwetterereignissen, wie Dürreperioden. Der Kreis appelliert an die Bevölkerung, „verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen“ und die Regelungen strikt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.