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Kreis EuskirchenPolizei warnt vor Betrug mit Stromverträgen an der Haustür

Lesezeit 2 Minuten
Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort.

Die Polizei Euskirchen warnt vor unseriösen Vertriebsmethoden bei Stromverträgen. (Symbolbild)

Seit dem 6. Juni ist es möglich, den Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Diese Neuerung wird bereits von unseriösen Vertriebsmitarbeitern und Vertriebsmitarbeiterinnen ausgenutzt.

Die Polizei Euskirchen warnt aktuell vor Betrügern und Betrügerinnen, die an der Haustür versuchen, Stromverträge abzuschließen. In einem aktuellen Fall wurde ein Mann aus dem Kreis Euskirchen von einer angeblichen Energieberaterin angesprochen.

Falsche Energieberaterin wollte Einsicht in Stromrechnung

Die Frau sprach von angeblichen Preisänderungen und erweckte dabei zunächst den Eindruck, im Auftrag des bestehenden Stromanbieters zu handeln. Unter dem Vorwand einer Strompreisänderung beabsichtigte sie, Einsicht in die letzte Stromrechnung zu nehmen – angeblich zur Prüfung eines Rabatts.

Ziel war es offenbar, über persönliche Daten auf der Rechnung wie Zählernummer und Marktlokations-ID einen Wechsel des Stromanbieters einzuleiten. Der Mann wurde jedoch misstrauisch und verweigerte die Herausgabe seiner Unterlagen.

Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine Mitarbeiterin seines bisherigen Energieversorgers handelte, sondern um eine externe Vertriebskraft eines konkurrierenden Stromanbieters.

Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Betrug

Die Polizei Euskirchen weist darauf hin, dass bereits die persönlichen Angaben auf der Stromrechnung genügen, um einen Anbieterwechsel in die Wege zu leiten. Seit dem 6. Juni besteht die Möglichkeit, den Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Diese gesetzliche Neuerung soll für Verbraucher und Verbraucherinnen eine Erleichterung darstellen, wird aber auch schon von unseriösen Vertriebsmethoden ausgenutzt.

Die Beamten und Beamtinnen raten dazu, keine persönlichen Vertragsdaten an der Haustür preiszugeben, keine fremden Personen ins Wohnhaus zu lassen und keine Verträge an der Haustür zu unterschreiben. Im Zweifel sollte die Polizei verständigt werden. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.