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NichtraucherschutzBeim Friseur ist Qualmen erlaubt

Lesezeit 4 Minuten

Rauchen ist in Friseurgeschäften weiterhin grundsätzlich erlaubt. Bei DD-Hairdesign hat Daniele Gerstenmeier aber das Qualmen untersagt. Nur für das Foto durfte zum Glimmstängel gegriffen werden.

Mechernich/Kreis Euskirchen – Am 1. April 1991 übernahm Friseur-Meisterin Daniele Gerstenmeier den Betrieb an der Mechernicher Weierstraße. In all den Jahren konnte in dem Salon, der immer noch unter dem Kürzel von Danieles Mädchennamen Dünwald firmiert, zur Zigarette gegriffen werden.

Jetzt ist der geplagten Raucherseele auch dieses Refugium abhanden gekommen. Seit dem 1. Januar ist DD-Hairdesign qualmfreie Zone.

Kundenbeschwerden

Mit dem Nichtraucherschutzgesetz in NRW, das am 1. Mai in Kraft trat, hat das nur mittelbar zu tun. Während der im Vorfeld geführten Debatte waren auch einige Kunden, die sich zuvor nie beschwert hatten, auf die Idee gekommen, dass ihnen Zigarettenqualm beim Waschen, Schneiden und Fönen nicht behagt. Daniele Gerstenmeier erfüllte deren Wunsch nach einem dunstfreien Friseur-Salon. Verpflichtet war sie dazu nicht. Denn im Nichtraucherschutzgesetz kommen Gewerbebetriebe, in denen keine Speisen und Getränke angeboten werden, nicht vor. In Friseur-Salons oder in Kosmetik-Studios darf de jure munter weiter gepafft werden.

Was halten Sie von dem Rauchverbot, das am 1. Mai in Kraft getreten ist? Ich finde das vollkommen in Ordnung, endlich kann man wieder in Ruhe speisen, ohne vollgequalmt zu werden. In anderen Ländern funktioniert das Verbot problemlos, in einem halben Jahr wird auch hier keiner mehr drüber reden.

Von dem Rauchverbot halte ich nicht viel. Als Raucherin werde ich sowieso schon vertrieben, zum Beispiel aus Eisdielen und Cafés. Einige Gastronomen werden aufgrund der Umsatzeinbußen wohl bald schließen müssen.

Das Rauchverbot finde ich gut, obwohl mich der Qualm nie gestört hat. In der Familie bin ich der einzige Nichtraucher. Seit ich eine eigene Wohnung habe, kommen die Klamotten nach einem Besuch zu Hause oft in die Wäsche.

Da ich gerade schwanger bin, finde ich das Rauchverbot gut. Ich rauche allerdings auch sonst nicht und fand es in Lokalen bisher eher unangenehm, wenn dort geraucht wurde und die Luft voller Qualm war.

Ich bin Raucher und finde das neue Verbot deshalb nicht gut. Abgetrennte Raucherräume wären eine Alternative, dann kann sich jeder hinsetzen, wo er mag. Gerade beim Essen muss es nicht sein, dass gleichzeitig geraucht wird.

Grundsätzlich haben die Beschäftigten eines Unternehmens zwar das Recht, vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt zu werden. Das ist aber in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, die ausschließlich in die Kompetenz des Bundestages fällt.

Keinen Anspruch auf Raucherraum

Nach den Buchstaben dieses Gesetzes muss der Chef, wenn die angestellten Nichtraucher dies einfordern, für ein nikotinfreies Unternehmen sorgen, einen Anspruch auf separate Raucherräume gibt es indes nicht. Diese Schutzbestimmung hat aber einen Ausnahmetatbestand: „So weit die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung das zulassen.“ In Friseur-Salons und in der Empfangszone von Autohäusern können die Beschäftigten deshalb keinen rechtlichen Schutz vor qualmenden Kunden für sich reklamieren. Daniele Gerstenmeier und zwei ihrer fünf Mitarbeiterinnen rauchen selbst. Aus ihren Reihen kam der Wunsch nach einem nikotinfreien Arbeitsplatz nicht. Der Kunde war König und hatte auch in diesem Fall das Sagen. Bei DD-Hairdesign hat es zwar ein männlicher Kunde auch schon geschafft, während des Haarschnitts, der nicht einmal eine halbe Stunde dauerte, drei Zigaretten zu paffen. Aber rauchgeschwängert wie in Spelunken war der Salon nie.

Dennoch hat Daniele Gerstenmeier Verständnis für die Begehrlichkeiten der nichtrauchenden Kundschaft: „Den Besuch beim Friseur verbindet man doch mit angenehmen Düften.“ Aber die Friseurmeisterin kann auch die Raucher verstehen, für die eine Zigarette beim Hairstyling zur Entspannung harten Arbeitstag einfach dazu gehört habe.

Beschwerden seien ihr bislang indes noch nicht untergekommen, auch habe sie keinen rauchenden Stammkunden verloren. „Die gehen mit dem Verbot entspannt um.“ Allerdings dauere selbst die aufwendigste Renovierung des weiblichen Haarschmucks mit Waschen, Färben und Strähnchen bei ihr nicht länger als zwei Stunden. Wenn die Sehnsucht nach Glimmstängeln zu groß werde, könne die Kundin zwischendurch auf der Terrasse qualmen.

Gesetz erscheint unlogisch

So recht will Gerstenmeier nicht einleuchten, warum öffentliche Gebäude und Gaststätten unter die Restriktionen des Nichtraucherschutzgesetzes fallen, Friseur-Salons aber nicht. Die Antwort gibt der Gesetzgeber. Bei DD-Hairdesign gehört ein kostenloser Kaffee, Prosecco oder Kölsch zwar zum Kundenservice. Aber die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass eine Bewirtung an der Raucherlaubnis in Friseur-Salons nur dann etwas ändert, wenn dort zusätzlich zum Stylen der Frisur ein regelrechter Kneipenbetrieb aufgezogen wird.

Daniele Gerstenmeister kennt Kollegen, die ihre Salons in separate Raucher- und Nichtraucherzonen aufgeteilt haben. Sie denkt darüber nach, für starke Raucher an einem Abend in der Woche eine Ausnahme zu machen. Sollte nichts daraus werden, bleibt dem Raucher, der nicht nur in den eigenen vier Wänden oder unter freiem Himmel paffen will, eigentlich nur noch ein Ausweg: Er muss sich in eine Fachklinik einweisen lassen.

So werden in der Fachklinik für Psychiatrie Marienborn in Hoven Raucherräume angeboten, in denen in geselliger Runde die Zigaretten angezündet werden dürfen. Das hat ausschließlich medizinische Gründe.

Der Erfolg einer Entzugstherapie bei alkohol- oder rauschgiftabhängigen Patienten werde gefährdet, wenn man ihnen auch noch das Nikotin wegnimmt.