Religionszugehörigkeit: „muslimisch“Formulare auf dem Stand alter Zeiten

Cuma Kaya
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Mechernich – Das Wiehern des deutschen Amtsschimmels hat Cuma Kaya noch genau im Ohr. Anlass für seinen Verdruss über die bürokratischen Gepflogenheiten hierzulande war eine Meldebescheinigung, die er für seine Arbeit brauchte. Dazu war er beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorstellig geworden, doch als er nachher auf das Papier schaute, das man ihm ausgestellt hatte, stand da „katholisch“ in der Rubrik Religionszugehörigkeit. Doch Kaya, der die deutsche Staatsangehörigkeit und kurdische Wurzeln hat, ist nun mal ein Muslim, und das hätte er auch gerne in der Meldebescheinigung stehen gehabt.
Nicht im System enthalten
Im Bürgerservice-Büro stellte man ihm ein neues Papier aus. Diesmal stand darauf, dass Kaya „keine Religionszugehörigkeit“ habe. Bei seinem dritten Anlauf Ende letzter Woche wurde ihm dann eine Meldebescheinigung ausgestellt, in der die Rubrik Religionszugehörigkeit gar nicht enthalten ist. Der Eintrag „muslimisch“ sei im EDV-System der Behörde nicht vorgesehen, gab man ihm zu verstehen. Mit der aktuellen Meldebescheinigung kann Kaya zwar leben, aber so richtig einleuchtend erscheint ihm das nicht, wenn man die immerhin zweitgrößte Weltreligion einfach unter den Tisch fallen lässt.
„Wir hätten dem Mann seinen Wunsch gerne erfüllt, aber unser EDV-System spielt da nicht mit“, bekundete Margot Schommer auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das bestätigte auch Carmen Keil, Teamleiterin der Abteilung Personenstandswesen im Mechernicher Rathaus. Die Angabe der Religionszugehörigkeit gehe noch auf frühere Zeiten und auf kirchensteuerrechtliche Belange zurück. Die gespeicherten Formularvorgaben des EDV-Systems enthalten demnach nur öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, so der Fachausdruck, und da gehöre der Islam nicht zu. Dies sei bundesweit vom Gesetzgeber im Rahmen des Melderechtsrahmengesetzes so vorgegeben.
Das bestätigte auch Iris Wischnewski von der Stadtverwaltung Euskirchen. In der Rubrik zur Religionsangehörigkeit würden nur die Gemeinschaften erfasst, die Abgaben zahlen. Mit etwaiger Diskriminierung einzelner Religionsgemeinschaften habe das demnach nichts zu tun.