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Bürokratie-AbbauStadt Schleiden will den „Bauturbo“ zünden

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Ein Arbeiter mit Schutzhelm steht in einem Rohbau und studiert einen Bauplan.

Bauprojekte sollen schneller umgesetzt werden. Dafür können Kommunen den „Bauturbo“ nutzen.

Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, will die Stadt Schleiden  Bauleitverfahren vereinfachen. Thomas Schiefer berät die Verwaltung

Überbordende Bürokratie, lange Genehmigungsverfahren und unzählige Baustandards treiben die Baukosten in die Höhe und verhindern, dass schnell dringend benötigter Wohnraum geschaffen wird. Deshalb will die Stadt Schleiden nun den „Bauturbo“ einschalten und bauleitplanerische Verfahren in einigen Fällen massiv vereinfachen. Das hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig empfohlen.

Hintergrund ist das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Dieses Gesetz bezieht sich auf bundesgesetzlicher Ebene auf das Baugesetzbuch und formuliert dort Verfahrenserleichterungen für die Bauleitplanung mit der Zielsetzung, die Schaffung von Wohnraum zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.

Es ist schwer, preiswerten Wohnraum zu finden

Damit soll der sich zuspitzenden Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt und schneller zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Nicht nur in den Ballungsräumen, auch im ländlichen Raum ist es mittlerweile schwer, preiswerten Wohnraum zu finden.

Stadtplaner Thomas Schiefer, der zuletzt bei der Stadt Mechernich angestellt war, haben die Schleidener aus dem Ruhestand zurückgeholt. Er berät die Stadt jetzt bei Fragen der Stadtentwicklung, und er hatte sich den „Bauturbo“ genau angeschaut. Im Rahmen der Gesetzesänderung werden bauleitplanerische Verfahren massiv vereinfacht.

Der ‚Bauturbo‘ betrifft aber nur bundesgesetzliche Regelungen.
Thomas Schiefer

So erhalten die Kommunen, in ihrer Selbstverwaltung, durch eine deutliche Erweiterung ihrer kommunalen Planungshoheit einen zusätzlichen städtebaulichen Gestaltungsspielraum, aber auch eine hohe Mitverantwortung bei der Lösung des Problems der Wohnungsnot. „Der ‚Bauturbo‘ betrifft aber nur bundesgesetzliche Regelungen“, betonte Schiefer. Die Sonderregelung ist erst einmal bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Ein wesentlicher Ansatz soll in Schleiden darin liegen, durch eine schlanke Entscheidungsstruktur zwischen Rat und Verwaltung nicht wieder bürokratische Hürden aufzubauen. So soll der Rat über alle Vorhaben auf Grundlage des „Bauturbos“ entscheiden, die bauleitplanersetzend sind. Der Stadtentwicklungsausschuss ist dagegen für alle Vorhaben aufgrund des „Bauturbos“ zuständig, die von besonderer städtebaulicher Bedeutung, aber nicht bauleitplanersetzend sind. Der Bürgermeister wiederum entscheidet über alle Vorhaben, die von ihrer städtebaulichen Relevanz unterhalb der Zuständigkeiten des Rates und des Ausschusses liegen.

Abweichungen von planungsrechtlichen Vorschriften sind möglich

Mit der neuen Regelung können auch Projekte, die nicht den bestehenden Bebauungsplänen entsprechen, genehmigt werden. Der Turbo soll vor allem bei Baulücken, leerstehenden Gebäuden, Aufstockungen oder Umnutzungen angewendet werden. „Abweichungen von sämtlichen planungsrechtlichen Vorschriften sind möglich. Man kann beispielsweise in einer Siedlung mit zweigeschossigen Häusern auch eine dreigeschossige Bauweise erlauben“, sagte Schiefer. Auch einzelne unbebaute Grundstücke könnten zur Bebauung hinzugezogen werden.

Auf Flächen im Außenbereich dürfe die Neuregelung nur angewendet werden, wenn sie höchstens 100 Meter von Ortsteilen oder Baugebieten entfernt seien. Nachbarschaftliche Interessen, öffentliche Belange und landesrechtliche Vorschriften müssten aber berücksichtigt werden.

Problematische Vorhaben werden nicht über den „Bauturbo“ abgewickelt

Für die Stadt Schleiden hatte Thomas Schiefer einige Grundsätze aufgestellt. So soll Wohnen ohne Betriebszugehörigkeit weiter verboten sein. Im Außenbereich sollen moderate Siedlungsarrondierungen nur unmittelbar an bestehende Wohnbebauungen möglich sein. Vorhaben, die der gewünschten städtebaulichen Entwicklung zuwiderlaufen, sollen nicht zulässig sein und problematische Vorhaben nicht über den „Bauturbo“ abgewickelt werden.

„Außerdem sollen bei Vorhaben Befreiungen nur möglich sein, wenn 25 Prozent des Wohnraums öffentlich gefördert sind und ein Eingrünungskonzept vorliegt“, erklärte Schiefer. Zusätzlich müssten die nachzuweisenden Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken errichtet werden.

„Das ist eine große Verantwortung für uns. Ich habe dabei ein bisschen Angst, dass der Klima- und Naturschutz hinten runterfällt“, meinte Petra Freche (Grüne). „Was ich in einem Bebauungsplan nicht machen kann, kann ich auch nicht mit dem ‚Bauturbo‘ machen“, antwortete Schiefer und verwies auf die geplanten Begrünungskonzepte

Auch die Städte Mechernich und Zülpich wollen den „Bauturbo“ anwenden. Die Gemeinde Kall will die Anwendung bei zukünftigen Vorhaben prüfen.