Keine PapiereWegen Einschleusung von Ausländern stand ein Mann in Gemünd vor Gericht

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Das Bild zeigt die weiße Front des Amtsgerichts Gemünd.

Im Amtsgericht Gemünd kam es zum Verfahren gegen einen Mann. Der Vorwurf: Einschleusung von Ausländern. Bei einer Polizeikontrolle stellte sich heraus, dass die Passagiere des Angeklagten keine Papiere bei sich trugen.

Wegen Einschleusung stand in Gemünd ein Mann vor Gericht. Seine drei Passagiere hatten bei einer Polizeikontrolle keine Papiere dabei.

Normalerweise nehmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einem Gerichtsverfahren gegensätzliche Positionen ein und sind sich in der Beurteilung der Schuldfrage eher selten einig. Anders war es bei dem Verfahren, das am Dienstagvormittag vor dem Amtsgericht Gemünd verhandelt wurde.

Verteidigerin und Staatsanwältin waren sich einig

Einträchtig plädierten Verteidigerin Anna Karoline Bachmann und Staatsanwältin Julia Westkamp, den wegen Einschleusung von Ausländern angeklagten Mann aus dem Rhein-Sieg-Kreis zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Richterin Claudia Giesen folgte in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin, die 5600 Euro Geldbuße gefordert hatte.

Damit setzte sie eine Absprache um. Die war angesichts der Tatsache, dass mehrere Zeugen nicht zur Verhandlung gekommen waren, mit der Anwältin des Angeklagten getroffen worden. Sollte der Angeklagte zu einem Geständnis bereit sein, wäre eine Geldstrafe möglich – darauf hatte man sich vor der Eröffnung verständigt. Für den aus Kamerun stammenden Mann war das offenbar ein gutes Angebot.

Zunächst stand der Verdacht im Raum, der Mann habe gewerblich gehandelt

Zunächst hatte nämlich der Verdacht im Raum gestanden, dass er gewerblich gehandelt hat, als er im März 2022 bei Dahlem mit seinem Wagen angehalten worden war. In dem Fahrzeug saßen mehrere ausländische Staatsbürger. Für die Einschleusung hätte ihm eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren drohen können.

Nach der Polizeikontrolle hatte der Angeklagte bereits drei Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Mit der Möglichkeit vor Augen, mit einer Geldstrafe davonzukommen, war er vor Gericht zu einer Aussage bereit, obwohl er eigentlich die Absicht hatte, zu schweigen.

Es seien bloß Mitfahrer gewesen, sagte der Angeklagte

Er sei zum Einkaufen in Brüssel gewesen, berichtete er. Um das Benzin für die Rückfahrt zu finanzieren, habe er vor dem Bahnhof in Brüssel nach Mitfahrern gesucht. Dort erfuhr er, dass ein Wagen aus Paris kommen solle, dessen Mitfahrer nach Köln möchten. Von dem Fahrer des Autos aus Paris erhielt er 70 Euro und nahm sechs Personen mit auf die Reise zurück nach Deutschland.

Die Personen habe er alle vorher nicht gekannt, so die Aussage des Angeklagten. Der Fahrer aus Paris habe die Frage nach Papieren bejaht, so dass er selbst seine Passagiere nicht mehr zu dem Thema befragt habe.

Auf der B51 bei Dahlem hielt die Polizei den Mann an

Erst, als in Deutschland auf der B51 bei Dahlem die Polizei seinen Wagen angehalten habe, habe er nach Papieren gefragt und erfahren, dass drei seiner Passagiere keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben.

Für das Verfahren war dies eine schwierige Situation, da sie nicht mehr als Zeugen verfügbar sind, da sie vom Radar der Behörden verschwunden und untergetaucht sind. Ein gewerblicher Hintergrund war nicht nachweisbar. Auch gab es keine Hinweise, dass der Angeklagte in die Strukturen gewerbsmäßiger Schleuser eingebunden sein könnte. Stattdessen hat der Mann einen festen Job, den Lkw-Führerschein gemacht und will demnächst als Fahrer bei einer großen Firma arbeiten.

Schon neunmal wurde der Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt

Doch ganz so einfach konnte Richterin Giesen es dem Angeklagten nicht machen. Denn dieser wurde seit 2014 neunmal wegen verschiedener Delikte zu Geldstrafen verurteilt –   darunter war auch eine Verurteilung wegen Einschleusung. „Sie können sich nichts mehr leisten, vor allem nicht, nach Brüssel zu fahren, irgendwelche Leute mitzunehmen und nicht nach Papieren zu fragen“, warnte Giesen den Mann.

Wenn ihm das egal sei und er auch noch Geld nehme, sei er ganz schnell im Bereich einer Straftat. Es handele sich bei dem Delikt nicht um eine Bagatelle, das mache das Strafmaß deutlich. „Im Falle einer weiteren Verurteilung wird wohl kaum noch eine Geldstrafe in Betracht kommen“, so Giesen deutlich.

Nur kurz überlegte der Angeklagte, ob er die Strafe akzeptieren solle. Dann stimmte er zu, so dass das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde. „Jetzt kann ich wieder ruhig schlafen“, sagte er erleichtert.

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